Kann ich meinen Freund rauswerfen?

5 Antworten

Was heißt denn “ er steht mit im Mietvertrag“?

Wenn Ihr dadurch einen gemeinschaftlichen Mietvertrag habt und beide Hauptmieter seid, hat er dieselben Rechte wie Du (auch wenn Du ursprünglich die alleinige Hauptmieterin warst).

Eine Kündigung ist dann nur durch beide Hauptmieter gemeinsam möglich. Du könntest ihn allerdings auf die Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Wem der Vermieter im Anschluß einen neuen Mietvertrag gibt, entscheidet alleine der Vermieter.

Ich hoffe, Ihr könnt Euch gütlich einigen.

Von Hören und Sagen gibt es eine Art Gewohnheitsrecht und er kann nicht sofort "rausgeschmissen" werden, aber ich denke das Problem ist lösbar. Erkundige Dich am Besten beim diesen Anwaltsportalen, da kannst du Dich für kleines Geld erkundigen.

Ich habe den Vertrag alleine unterschrieben und dann wollte mein ex freund bei mir einziehen und dann haben wir meine Vermiteren gefragt und die  hat den mit ins mitzvertrag eingetragen. 

Brigi123  09.08.2017, 22:02

Das ist schade, dass Du die ganzen Nachfragen und Antworten so wenig verstehst.

Ich denke, dass Du Dich mit Deinem Ex-Partner einigen mußt und dass Du rein rechtlich schlechte Chancen hast. Aber “moralisch“ würde ich auch eher denken, dass Dein Ex ausziehen sollte.

 Wenn Du Dir die große Wohnunng auch alleine leisten kannst.

Such Dir auf jeden Fall Hilfe im privaten Umfeld!

Man kann sich in den meisten Bundesländern auch einen Beratungsschein holen und erhält dann Beratung durch einen Rechtsanwaltt. Kostet 10,-€.

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Wenn er nur mit im Mietvertrag eingetragen ist, damit die Nebenkosten korrekt berechnet werden können, aber den Mietvertrag nicht unterschrieben hat, kannst Du als alleinige Mieterin bestimmen, ob Du ihn weiter bei Dir wohnen lassen möchtest.

Es ist ein großer Unterschied, ob dein Exfreund "richtig" im Mietvertrag steht oder nur Untermieter ist.
Frag doch mal beim Mieterverein nach, der ist günstiger als ein Anwalt.