Kann ich durch einen Umzug aus der Bedarfsgemeinschaft austreten ?

2 Antworten

Das ist nicht so einafch, wie Du Dir das denkst. Ich gehe einfach davon aus, daß Du unter 25 bist. Laut SGB II bist du Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter, auch wenn Du kein Geld vom Amt bekommen hast. Wenn Du jetzt ausziehst, bekommt zwar Deine Mutter ihr Geld weiter, aber Du wirst nichts bekommen, denn für u25 ist der Auszug nur mit Erlaubnis des JobCenters möglich. Bist Du Dir so sicher, daß Du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst? Denke an die Krankenversicherung.

Ich seh da kein Problem, aber Du mußt natürlich dann auch tatsächlich zu Deinem Bruder umziehen, Dich auch ummelden, dann kannst ja verdienen was Du willst, aber der Arge solltest Du schon Bescheid geben. Du mußt aber auch dran denken, Dich um Deine Krankenversicherung zu kümmern, wenn Du kein Bafög mehr bekommst, denn wenn Du mehr als 360 Euro im Monat verdienen würdest, wäre (in der gesetzlichen KV) keine Mitversicherung mehr über die Mutter möglich.