Kann ich durch einen Umzug aus der Bedarfsgemeinschaft austreten ?
Hallo, ich habe leider nichts zu diesem Thema gefunden, was meine Fragen beantwortet.
Also ich habe jetzt das Abi fertig und möchte im Oktober das Studium beginnen. Bis dahin möchte ich gerne arbeiten, was allerdings nicht so einfach ist. Da meine alleinerziehende Mutter Harz4 bezieht darf ich ja nur 100 Euro verdienen, jetzt habe ich mir gedacht ziehe ich doch einfach um, also zu meinem Bruder, er bezieht keine Stützen. Beim Amt bin ich noch nicht gemeldet, da ich bisher Bafög bezogen habe was aber nächsten monat wegfallen wird. Würde das ohne weiteres funktionieren, also ich ziehe quasi aus und meine Mutter bekommt weiter das 'normale' Geld vom amt, für mich hat sie wegen dem bafög ohnehin nichts bekommen. Wenn mich da jemand aufklären würde, das wäre toll.
Danke im vorraus
2 Antworten
Das ist nicht so einafch, wie Du Dir das denkst. Ich gehe einfach davon aus, daß Du unter 25 bist. Laut SGB II bist du Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter, auch wenn Du kein Geld vom Amt bekommen hast. Wenn Du jetzt ausziehst, bekommt zwar Deine Mutter ihr Geld weiter, aber Du wirst nichts bekommen, denn für u25 ist der Auszug nur mit Erlaubnis des JobCenters möglich. Bist Du Dir so sicher, daß Du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst? Denke an die Krankenversicherung.
Ich seh da kein Problem, aber Du mußt natürlich dann auch tatsächlich zu Deinem Bruder umziehen, Dich auch ummelden, dann kannst ja verdienen was Du willst, aber der Arge solltest Du schon Bescheid geben. Du mußt aber auch dran denken, Dich um Deine Krankenversicherung zu kümmern, wenn Du kein Bafög mehr bekommst, denn wenn Du mehr als 360 Euro im Monat verdienen würdest, wäre (in der gesetzlichen KV) keine Mitversicherung mehr über die Mutter möglich.