Kann ich als Freiberufler Kosten für Bahntickets zu Kundenterminen in Rechnung stellen oder nur die Kilometerpauschale?

3 Antworten

Hast Du AGB?

Wenn es keine vertragliche Vereinbarung gibt, dann wäre das der entscheidende Punkt.

Auch wenn es keine vertragliche Vereinbarung gibt, kann man die Reisekosten begründen. Du schriebst im Sachverhalt, das die Reiserei vorher nicht geplant war.

Es wäre dann zwar ein Fehler vor der Reise nicht darauf hinzuweisen, aber wenn das vorher nicht vereinbart war, dass überhaupt gereist wird, dann sollte es auch für den Auftraggeber logisch sein, dass er die Kosten tragen muss.

Ich würde es abrechnen.

Wen  Du die Bahnfahrkarten abrechnest, kommt der Kunde u. U. besser weg.

Ich habe seinerzeit ohne gesonderte Vereinbarung Reisekosten und Reisezeit (hlber Stundensatz) berechnet und bezahlt behommen.

Dabei galten die tatsächlichen Kosten, wie ich sie ausgelegt hatte.

Du kannst alles in Rechnung stellen, was vertraglich vereinbart ist.

- Reisekosten können in der Kalkulation des Tagessatzes/Stundensatzes enthalten sein und werden dann nicht gesondert in Rechnung gestellt. Beispiel im Vertrag: "Leistungstage vor Ort in X werden mit einem Tagessatz von EUR 1.800 berechnet. Für Leistungstage nicht vor Ort gilt ein Tagessatz von EUR 1.200."

- Reisekosten werden mit einer Pauschale pro Reisetag berechnet. Beispiel im Vertrag: "Leistungen werden mit einem Tagessatz (bezogen auf 8 Arbeitsstunden) von EUR 1.200 berechnet. Für Leistungstage vor Ort in X wird zusätzlich zum Tagessatz eine Pauschale von EUR 600 berechnet."

- Reisekosten werden mit den steuerlichen Sätzen bzw. tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt. Beispiel im Vertrag: "Leistungen werden mit einem Tagessatz (bezogen auf 8 Arbeitsstunden) von EUR 1.200 berechnet. Für Leistungstage vor Ort in X werden zusätzlich zum Tagessatz Reisekosten berechnet. Dies sind die nachgewiesenen Kosten für Flug- oder Bahntickets, Parkgebühren oder Hotelübernachtungen, sowie gefahrene Kilometer zu 0,30 EUR/km. Weiterhin wird je Reisetag eine Verpflegungsmehrkostenpauschale von EUR 14 berechnet."

Du solltest dann noch eine Klausel in die Verträge aufnehmen, die sagt, daß der Auftraggeber schriftlich den Reisen zustimmen muss. Damit bist Du auf der sicheren Seite - egal, welches Modell Du wählst.

Freelancer111 
Fragesteller
 19.06.2015, 20:41

Danke für Deine ausführliche Antwort!

Es gibt aber keinen Vertrag, ich wurden als Freelancer schon 2x in die Agenturstadt bestellt. Die Reisekosten sind für mich als Kleinunternehmer nicht unerheblich und für die Geschäftsreise ging praktisch der ganze Tag drauf.

Kollegen schrieben, Reisekosten müsste der Auftraggeber erstatten, wenn er einen herzitiert, ebenso die dafür aufgewendeten Stunden.

Es wurde auch nichts diesbezüglich abgesprochen.

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Tina34  19.06.2015, 21:34
@Freelancer111

Dann lass dir das mal von deinen Kollegen zeigen wo das geregelt sein soll! Bei Vorstellungsgesprächen in denen der potentielle Arbeitgeber eine Reisekostenerstattung nicht ausschließt muß er zahlen. Du bist aber "selbstständig" und selbstständig heißt für dich du mußt mit deinen Autraggebern selber solche Dinge vereinbaren, Akquisekosten gehören zum Leben eines Selbstständigen und normalerweise hat man so was mit in der Kalkulation. Hast du das nicht hast und hast du dich vorher nicht richtig informiert sehe ich jetzt schon schwarz für deine Selbstständigkeit den dann wird dich so etwas über kurz oder lang finanziell ruinieren. Jeder Selbstständige sollte eine saubere Kalkulation haben.

Und noch was - wenn du das einem potentiellen Auftraggeber in Rechnung stellst und es nicht vereinbart war dann wird er freudig die Rechnung nicht zahlen und im schlimmsten Fall wird er dir auch keinen Auftrag erteilen.

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