Zahlungsziel: welches gilt? Das des Auftraggebers oder -nehmers?

2 Antworten

Du meinst vermutlich das er ab Rechnungseingang 14 Tage zählt und dann die Überweisung auf den Weg bringt. Problem dabei ist,mit einer sochen angabe kommt der Rechnugnsempfänger überhaupt nciht in Verzug. Es gibt kein Datum, ab dem Du z. B. Zinsen berechnen dürftest. Dazu ist ein kalendarischer Fälligkeitstag notwenig.

Es wäre also viel besser, wenn Du für den Post weg 2 Tage annimmmst udn dann den Tag 14 tage später als Ziel datum genau angibts. also Du sendest die Rechnung am 28.01. 2009 ab. plus zwei Tage ist der 30. Dann schreibst Du: "Der Rechnugnsbetrag ist am 13. 02. 2009 zur Zahlung fällig.

Ab dem Tag darfst Du (mußt nicht) Verzugzinsen berechnen usw.

Das Zahlungsziel wird von Dir ala Rechnungsaussteller zwar vorgebeben, Du weißt aber nicht, wann der Rechnungsempfänger die Rechnung tatsächlich erhält. Daher gebe ich auf Rechnungen immer ein konktetes Datum an, bis zu dem dann auch noch Skonto abgezogen werden kann. So kann es nicht zu Unstimmigkeiten kommen.