Hauptberuflich Vollzeit angestellt, Nebenberuflich Selbständig + Minijob

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Hallo emily, durch den Vollzeitjob bist Du voll sozialversichert, bei den Einnahmen vom Gewerbe könnte es sein, daß Deine (gesetzl.) Krankenkasse noch KV-Beiträge haben will, dies bitte mit der Kasse abklären. Die Minijobgrenze liegt ab 2013 bei 450 Euro, hier zahlt meist der Chef die pauschale Lohnsteuer von 2 % und seine Pauschalabgaben auf Renten- und Krankenversicherung, hast den Job seit 2013, zahlst Du selber auch Rentenbeitäge von 3,9 % mit.

Hallo, die Grenze von 385 EUR oder inzwischen höher gilt für Personen, die beitragsfrei familienversichert sind.

Wer hauptberuflich als Angestellter pflichtversichert ist, zahlt auf 2.) und 3.) keine Beiträge. Solange er nicht noch eine Rente bekommt.

Viel Glück

Barmer

Aha.. jetzt bin ich zufrieden :-)

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  1. Job, Vollzeit, klar, alle Abgaben.

  2. Gewerbeangemeldet. Sind Einkünfte aus geweblicher Tätigkeit und da stellt sich die frage, ob die der Krankenversicherung unterliegen. Wenn es weniger als 20 Stunden die Woche sind, und die Einkünfte weniger als 1.275,- fallen meines wissens nach keine KV-Beiträge an.

  3. Im Minijob (450,- Euro höchstens) werden die Beiträge pauschal abgeführt durch den Arbeitgeber.

Danke wfwbinder, zu 2. die Einkünfte sind weniger als 20 Std. die Woche und weniger als 1.275,- monatlich. Also muss ich jetzt nicht einen teueren Steuerberater konsultieren... ich habe einfach als "neuer" Selbständiger Angst etwas zu übersehen. An wen kann ich mich wenden um genaustens über meine Möglichkeiten und "To do's" Bescheid zu wissen?

Danke sehr!

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@emily1234

Wenn die Antworten noch Fragen hinterlasseN: Kasse fragen !

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