Ist es lukrativer, Wohnungen in Kurzzeit zu inserieren /zu vermieten?

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Die Frage ist, ob das so ohne weiteres zulässig ist und ich denke da an baurechtliche und gewerberechtliche Aspekte: Kurzzeitvermietung möblierten Wohnraums ist ein Hotelbetrieb. Darf der nach der Baugenehmigung denn überhaupt dort betrieben werden? Liegt eine gewerberechtliche Zulassung vor? Ist daran gedacht, dass Wohnraummiete umsatzsteuerfrei ist, Hotelzimmervermietung hingegen nicht? Das alles sind Sachen die man sich vorher überlegen muß. Außerdem sollte man sich nichts vormachen: Bei Wohnraumvermietung hat man in der Regel 365 Tage im Jahr einen zahlenden Mieter. Bei Kurzzeitmietverhältnissen aber kann jede Menge Leerstand die positive Bilanz verhageln.

Bei tageweiser Vermietung kann eventuell der Einwand bezüglich "Hotelbetrieb" greifen. Nur der Aufwand ist für private Vermieter einfach zu groß. Bei Vermietung von möblierten Wohnraum sollte Mietzeiten von 1-6 Monaten die Regel sein. Derartige Angebote werden oft von Firmenmitarbeitern gesucht, die für ein Projekt o.ä. temporär an einem Standort sind.
Wie generell bei Immobilien kommt es auf den Standort an. Eine Wohnung hier in Hannover direkt in der Nähe vom Haupteingang der Messe lässt sich besser als Messewohnung vermieten und bringt eine ähnliche Rendite wie mit einem Dauermieter. Bei Dauermietern ist nur das Problem, dass der Stadtteil nicht so begehrt ist aber Messemitarbeiter für eine Woche dort gerne wohnen, da sie zu Fuss zur Messe gehen können. Über Möglichkeiten würde ich mich einfach mal bei z.B. bei Homecompany.de erkundigen, ob Nachfrage nach möblierten Wohnraum für die vorgesehene Lage besteht.