Kann der Vermieter mehr als eine Kaution verlangen?

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Ja, er kann.

Wird jedoch Wohnung und Garten in einem einzigen Wohnmietvertrag miteinander verbunden, dann gelten die Begrenzungen nach § 551 BGB. Ihr müßt den Vermieter nicht darauf hinweisen und ihn von seinem unrechtmäßigen Verlangen und Tun abbringen.

Nach Einzug und Zahlung der Kaution könnt ihr den überschüssigen Betrag zurückfordern (oder Freigabe des Kautionskontos in dieser Höhe verlangen) und nach Fristsetzung und -verstreichen auch von den fälligen Mieten einbehalten. Insoweit stellt die nicht gezahlte Miete keinen Grund zu außerordentlicher Kündigung durch den Vermieter dar.

Eine Kaution wird immer auf ein Mietobjekt bezogen. Wenn du für die Wohnung und den Garten gemeinsam Miete bezahlst, so sollte nur eine Kaution anfällig werden. Wird der Garten aber seperat vermietet, so könnte er theoretisch auch darauf Kaution verlangen.

Nein, das höre ich auch zum ersten Mal. Wenn die Gartennutzung in der Miete enthalten ist, hat er ja anteilig sowieso Kaution dafür.

Ist die Gartennutzung ein Extraposten, dann eben dreimal für die Miete der Gartennutzung.

Hallo,ernieundbert,Die Mietkaution .1-3Monats Kaltmieten,liegt im Ermessen des Vermieters!