Kann der Makler eine Rechnung stellen, weil wir nicht im Termin erschienen sind? Soll ich sie bezahlen?
Ich habe mich per E-Mail an einen Makler gewandt und er sagte, die Besichtigung wäre nur am Datum "tt.mm.jahr" (12 Tage später) zwischen 15:00 und 18:00 Uhr möglich.
Ich habe dann geschrieben, dass wir das Haus um 17:00 Uhr besichtigen können.
Danach habe ich keine Bestätigung mehr erhalten.
Ich habe mehrmals und einen Tag vorher versucht, ihn telefonisch zu erreichen, aber er ging nicht ran und war oft nicht zu erreichen.
Einen Tag später sagte er, dass er uns eine Rechnung schicken wird, weil wir den Termin nicht rechtzeitig abgesagt haben und nicht erschienen sind.
Soll ich die Rechnung bezahlen?
3 Antworten
Der Makler hat den Termin nicht bestätigt - ergo kann er auch keine Rechnung legen.
Natürlich kann der Makler keine Kostenerstattung verlangen.
Frage mich allerdings, wieso Ihr keine E-Mail geschickt habt. Jeder Makler hat einen Mailaccount und nähere Angaben zur Mailadresse findet man auf der Internetseite des Maklers. Schon die Höflichkeit hätte geboten, auf diesem Wege ein Nachricht zu geben.
Ich sehe die Sache mal kaufmännisch:
Der Makler hat ein Angebot mit Datum und Uhrzeit gemacht.
Dieses Angebot wurde angenommen.
Nun wäre seitens des Maklers eine Auftragsbestätigung fällig gewesen.