Ist es strafbar eine audio datei zu machen?

3 Antworten

sorry, das ist kinderkram, wen interessiert, das man eine Person extra nervt.

absichtlich darfst du nix aufnehmen, wenn Handy unabsichtlich aufgenommen hatte, verkehrten Knof gedrückt, von selber aufgenommen, musst du es löschen.

dennoch kannst du aufgrund des gesprochenes Wortes, das jemand Dir etwas erzählt hatte, ein Gedankenprotokoll des Dir erzählten verfassen, mit Datum Uhrzeit, Zeugennamen.

Sowas wäre übrigens auch unter Umständen gerichtlich verwertbar.

Es ist praktisch ein Gedankenprotokoll des gesprochenen Wortes, und keine Aufnahme ansich, das ist nach Aussage einer damaligen Anwältin von mir erlaubt.

Zunächst mal solltest Du daran arbeiten, Sachverhalte präzise und verständlich darzustellen. Dein Text ist recht verworren.

Du hast hier eine Situation, in der zwei Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen sind (§34 StGB). Einerseits haben die Beteiligten des Streits ein Rechts auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und insbesondere die Vertraulichkeit von Unterhaltungen (Verstöße sind strafbar nach §201 StGB), andererseits sind Körperverletzung (§223 StGB) und Nachstellung (§238 StGB) ebenso strafbar.

Erstellst Du also eine Aufzeichnung eines Streits ohne Wissen der Beteiligten, so ist dies eine Straftat, die jedoch ggf. nach Abwägung gegenüber dem Wert einer Gefahrenabwehr nicht zu verfolgen ist, wenn Du nämlich die Aufzeichnung als Beweis für Körperverletzung und/oder Nachstellung verwendest. Durch Weitergabe dieser Aufzeichnung an die Ermittlungsbehörden kann die Gefahr für den Bedrohten abgewandt werden. Ob diese Abwägung hier so gerechtfertigt ist, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.

Es kommt also nun darauf an, was Du damit machst. Postest Du diese Datei auf TikTok, um die beiden Streithähne bloßzustellen, wäre das klar ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte und damit strafbar. Schickst Du die Datei der Polizei, um in einem laufenden Verfahren wegen Mobbing oder Stalking den Bedrohten zu unterstützen, könnte das als rechtfertigender Notstand gewertet werden.

Ja, es ist eine Straftat mach 201 StGB nicht öffentlich gesprochenes Wort aufzunehmen.