Ist es strafbar als ü18 ein 14jähriges Kind zu schubsen?

1 Antwort

Ja klar, nach § 2417a StGB, dem Schubsparagrafen.

Nicht jede Kindergartenrangelei ist im Strafgesetzbuch geregelt.

Wenn das Schubsen allerdings in einer Körperverletzung endet - weil das Kind mit Schwung in einer Dornenhecke, an einer Hauswand oder auf der Straße landet - oder im Tod des Kindes mündet, weil das Kind auf der Straße direkt vorm Bus landet oder auf dem Bahngleis - dann ist das selbstverständlich strafbar.

Fragen sollte man sich als 30jähriger allerdings, wieso man sich so wenig im Griff hat, dass man gegenüber einem Kind körperlich werden muss.

Andri123  05.04.2022, 17:36

Wenn der 14-jährige einen als Hurensohn betitelt hat, ist doch Schubsen bestimmt erlaubt, oder? Das ist doch quasi Selbstverteidigung. Diese kleinen f...cker können sich doch nicht alles erlauben!

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Eifelia  05.04.2022, 18:17
@Andri123

Was kratzt es eine Eiche, wenn sich ein Wildschwein daran schubbert?

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Andri123  05.04.2022, 18:22
@Eifelia

Sorry, ich wollte nur mal schreiben, mit welchem Klientel wir es wohl hier zu tun haben.

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Eifelia  05.04.2022, 18:27
@Andri123

Schon verstanden :-) Daher ja auch mein Hinweis auf das unerwachsene Verhalten.

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Andri123  05.04.2022, 23:31
@Answer123

Wo hast Du das denn ausgegraben? Ja, das ist interessant.

Aber eine "Ehrverletzung" wurde in dem Urteil ausdrücklich verneint, insofern passt es nicht zu meinem "Argument".

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Answer123  06.04.2022, 01:43
@Andri123
Wo hast Du das denn ausgegraben?

Habe ich doch verlinkt :) Im Lawblog von RA Udo Vetter. Aktuell ist U.V. leider etwas inaktiv, aber das Archiv enthält jede Menge höchst interessante Beiträge aus den letzten 19 Jahren (!).

Ein m. E. nicht unproblematisches, aber gerade deswegen sehr interessantes Urteil, zumal auch das Bundesverfassungsgericht den Notwehrbegriff immer sehr weit ausgelegt hat.

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