Frage von Briggs 26.05.2012

Ist es rechtens, dass Gutscheine ein Ablaufdatum haben?

  • Hilfreichste Antwort von SCHLICO 26.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bargutscheine, die bezahlt sind, stellen einen Anspruch dar. Dieser verjährt nach Ausstellung/Zahlung nach 3 Jahren zum Jahresende. Die evtl. angegebene Frist muss nicht beachtet werden, da eine Frist, die die reguläre Verjährungsfrist unterschreitet, einfach nur ungültig ist. Wenn die Geschäftsstelle diesen nicht annimmt, ist der Geschäft schadenersatzpflichtig (z.B. muss das Geschäft dann die Fahrtkosten erstatten, die angefallen sind, etc.). Diese Forderung (Guthaben und Schadenersatz) muss dann zivilrechtlich eingefordert werden. Wichtig für eine Schadenersatzforderung ist allerdings, in dem Geschäft einen Zeugen mitzunehmen, der bezeugen kann, dass der Gutschein nicht angenommen wurde.

    Gutscheine, die nicht bezahlt sind, sondern evtl. durch Marketing Gründen ausgegeben werden, stellen ein eigenes Angebot des Geschäfts dar und sind nur soweit gültig wie dies geregelt ist bzw. was auf den Scheinen angegeben ist.

  • Antwort von Sobeyda 26.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, das ist rechtens. Unbefristete Gutscheine verfallen nach drei Jahren (dieses entspricht der Verjährungfrist), befristet nach dem Frist, die auf dem Gutschein drauf steht. Allerdings darf die Frist nicht zu kurz sein. Um aber herauszufinden, ob das auf ihren Gutschein zutrifft, müssten Sie den Händler verklagen. Da würde ich ihn, also den Gutschein, lieber rechtzeitig einlösen.

  • Antwort von qtbasket 26.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da gibt es mittlerweile ein klare Rechtssprechung zu : 3 Jahren müssen es schon sein und der Händler kann das nicht willkürlich verkürzen.

    Also: nach ein paar Monaten verfallen - das ist nicht rechtens.

    Nur der Verbraucher muss sich notfalls sein Recht einklagen.

  • Antwort von Maashuman 31.07.2012

    Generell ist es dem Geschäft denke ich selbst überlassen in welchem Wert, für welchen Zeitraum und ob er eine Frist beim Gutschein festsetzt. Eine rechtliche Bestimmung kann ich mir dabei nicht vorstellen. Das schöne an Gutscheinportalen im Internet ist dagegen, dass die dort angebotenen Gutscheine für alle frei verfügbar sind und mit einem Zeitraum beschrieben sind, wie man an diesem Beispiel sieht http://www.einfach-sparsam.de Ein weiterer Vorteil ist dabei natürlich die direkte Anbindung an den Online-Shop.

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