Darf ein Gutschein abgelehnt werden, der keine zwei Jahre alt ist?
Ich war gestern in einem Restaurant und wollte einen Gutschein von 20€ einlösen. Der Besitzer meinte, dass der Gutschein bereits abgelaufen ist (er hat ein Jahr festgelegt) Allerdings habe ich gelesen, dass es unzulässig ist einen Gutschein nur auf ein Jahr zu befristen. Er beharrt aber darauf, dass es nicht so ist. Er darf entscheiden, wie lange ein Gutschein gültig ist. Das macht mich wirklich wütend und ich habe keinerlei Handhabe. Was würdet ihr tun?
Danke schonmal für eure Tipps.
2 Antworten
Es ist umstritten, ob ein Gutschein für weniger als 3 Jahre Gültigkeit haben darf.
Da ist also Dein erstes Problem.
Möglicherweise gibt es noch ein weiteres Problem. Bist Du Dir sicher, dass der Inhaber des Restaurants nicht seit Ausstellung des Gutscheins gewechselt hat? Nur gegen den Aussteller könnte man Anspruch erheben.
Was Du tun kannst?
Wegen 20 Euro zu Gericht zu ziehen lohnt jedenfalls nicht.
Vielleicht findet eine Verbraucherzentrale Interesse an der Sache und mahnt den Restaurantbetreiber wegen seiner AGB ab. Unmittelbaren Vorteil hast Du davon allerdings nicht.
Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Der Restaurantbesitzer hat nicht gewechselt. Und da sich das mit einem Anwalt in der Tat nicht lohnt, bin ich dir für den Tipp mit der Verbraucherzentrale dankbar. So habe ich nicht das Gefühl, alles schulterzuckend hinzunehmen.
Der Herausgeber von Gutscheinen darf die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen natürlich selbst bestimmen, aber sollte die Gültikeit kürzer als die gesetzliche Verjährungsfrist sein, dann muß die Gültigkeit auf dem Gutschein explizit vermerkt sein.