Ist es eine Schenkung, wenn man das Geld zurückzahlt?

2 Antworten

Grundsätzlich vom Logischen her: Ja.
praktisch brauchst du einen Kreditvertrag oder jedes Amt (Allen voran die Sozialen Ämter) werden dir Schenkungen unterstellen.

Nimm einfach ein gutes Muster von einer Verbraucherschutzseite oder auch direkt vom Amtsgericht.

Was definitiv drin sein muss:
Was wird wann an dich überwiesen.
wie ist die Rückzahlung, an welchem Tag ist welcher Betrag fällig, wann sind die gleichhohen Folgeraten fällig, wie viel zinsen, etc.

ein entsprechendes Muster für so einen Vertrag hat schon die entsprechenden Felder.

und natürlich auch welche Sicherheiten musst du im Gegenzug für das Darlehen stellen, Auto, Haus,Aktien, etc.

und was passiert wenn du dich nicht dran hälst, wann fallen mahngebühren und Co. an, ab wann darf der Vertrag (fristlos) gekündigt werden, etc.

Nimm dir von einer seriösen Seite ein Muster, da sind dann nur noch ein paar Felder auszufüllen und ein paar checkboxen anzuklicken.

Sinnvollerweise sollte irgendwo im Vertrag ein Satz dazu sein dass das Darlehen einzig dazu genutzt werden darf um das Haus zu kaufen damit.

Aber grundsätzlich , mit einem ordentlichen und alle wichtigen Sachen enthaltenden Vertrag geht das schon.

2 mal ausdrucken, beide (kreidtgeber und rkeditnehmer) unterschreiben beide Exemplare.
jeder behält eins davon.

Und natürlich das wichtigste:
Auch dran halten!
Wenn am 1.4.2020 die erste Rate mit 50 Euro fällig ist, dann musss an dem Tag auch das Geld bis auf den Cent genau (am besten mit Verwendungszweck "monatliche Rate für Hausdarlehen über ... Euro" oder so)
auf dem konto des Empfängers sein.
Also am Besten shcon gucken, wenn der 1. des Moants der Stichtag ist, dass du es per Dauerauftrag am 25. überweisen lässt.
Trotz anderweitiger Behauptungen gibt es ja durchaus Banklaufzeiten.

Insofern dann dein Vertrag ordentlich ist und auch die Raten perfekt nach Plan bezahöt werden, kann keiner was wollen :-)

Natürlich sollte zwischen darlehensauszahlung und rückzahlung keine 20 jahre liegen, da werden Ämter zu Recht sehr misstrauisch.
Hatte auch mal ein 5-stellige privates Darlehen, da waren es 2 jahre bis die 1. Rate fällig war. :-)

ancju: Im Darlehensvertrag sollten u.a. unmissverständlich festgeschrieben werden: die Unverzinslichkeit, die Unkündbarkeit durch die Darlehensgeberin bei vertragsgerechter Zahlung der Tilgungsraten von mtl. €.../ ...%, die jederzeitige entschädigungsfreie Rückführungsmöglichkeit durch den Darlehensnehmer (Volltilgung), die grundbuchliche Sicherung mit Rangvorbehalt usw. Zu entscheiden wäre, ob sich die Darlehensgeberin mit einer einfachen (kostengünstigen) Grundschuld ohne Vollstreckungsklausel einverstanden erklärt.