Irgendwann Pflegeheim unabwendbar, dann Hilfe vom Sozialamt nötig. Vermögen lange vor dem Pflegeheim ausgegeben. Macht das Sozialamt dann Probleme?


08.03.2023, 18:35

Partner ist an Demenz erkrankt. Wir wollen vor der sicher irgendwann nicht mehr leistbaren Pflege zu Hause noch viel zusammen machen, das kostet viel Geld. Für das Pflegeheim reicht das dann noch vorhandene Geld sicher nicht lange aus, ergo Sozialamt und Sozialhilfe notwendig.

3 Antworten

Dieser Sachverhalt enthält beachtliche Lücken:

Ist das ein Ehepartner oder ein reiner Lebenspartner?

Wem gehört das Vermögen? Dem dementen Partner, dem anderen Lebenspartner oder beiden gemeinsam?

Unverheiratete bzw. nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft befindliche Personen sind einander nicht unterhaltspflichtig.

Bei verheirateten Personen ist das anders. Da geistert bei manchen die Vorstellung, mit weniger als 100.000 Euro Jahresverdienst brauche man keinen Unterhalt zu zahlen. Das ist leider falsch, denn das gilt nur für Unterhalt gegenüber Eltern. Eheleute müssen bis zum lebensnotwendigen Selbstbehalt Unterhalt leisten. Das Vermögen des dementen Partners muß auf jeden Fall verwendet werden. Bei gemeinsamen Vermögen und Vermögen des anderen Partners ist das Frage des Einzelfalls.

Um aber auf Deine eigentliche Frage zu kommen:

Grundsätzlich darf man sich nicht vorsätzlich hilfsbedürftig machen. Nur, was ist die Folge wenn doch? Sozialleistungen ablehnen darf der Staat nicht. Er könnte nur Regreßansprüche geltend machen. Die aber könnten dann aber nun einmal nicht vollstreckt werden.

Bei diesem doch sehr ernsten Thema sollte man sich qualifizierte Auskunft einholen. Die gibt es nicht in einem Forum. Da sollte man zu Beratungsstellen gemeinnütziger Organisationen gehen oder einem Verein beitreten der solche Beratungen bietet.

Nein, nur bei Immobilien würden innerhalb 10 Jahren dann zugegriffen werden. Auch nur in D.