Wird bei Bezug von Grundsicherung ein Grundstücksverkauf nötig?

2 Antworten

Die Mutter muss eventuell solche Grundstücke verkaufen. Wenn sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt, wird ihr nur ein "Schonvermögen" zugestanden. Dazu zählt alles, was sie an verwertbarem Vermögen hat, Geld, Grundstücke, etc. Die Höhe des Schonvermögens beträgt - glaube ich - 5000 Euro. Sie muss dasjenige an Vermögen, was über diesen Betrag hinausgeht, zunächst für ihre Pflege einsetzen. Wenn nötig, muss sie also auch Grundstücke verkaufen, zumindest das Feldgrundstück. Die Einzelheiten erfährst Du beim Sozialamt.

Die Mutter kann die Grundstücke jedermann verkaufen, natürlich auch dem eigenen Sohn. Wichtig ist nur, dass der Verkauf zum (echten) Verkehrswert / Marktwert erfolgt! Denn wenn sie es billiger verkauft, als der Verkehrswert, wird das als gemischte Schenkung angesehen. Sie darf aber nichts verschenken, wenn sie Leistungen vom Sozialamt beantragen möchte. Man sollte vorher also eine Wertermittlung veranlassen (oder mit dem Sozialamt die genaue Vorgehensweise absprechen.) Damit das Sozialamt den Verkauf anerkennt.

AndiRat  02.09.2022, 09:28

PS. Du solltest auch prüfen, ob Deine Mutter Ansprüche aus der Pflegeversicherung hat.

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Kannst du kaufen. Nur selbst bewohnte Grundstücke sind ausgenommen.