Indexmiete gem. Mietvertrag, aber Mieter zahlt die Erhöhung nicht?

2 Antworten

Abmahnung schreiben, wenn er im Folgemonat wieder nicht vollständig bezahlt, nach § 543 Abs. 1 BGB fristlos kündigen, hilfsweise ordentlich kündigen nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Kündigungsgrund detailliert in der Kündigung angeben.

Parallel gerichtliches Mahnverfahren betreiben.

Hast Du das auch rechtssicher/wirksam im Mietvertrag geregelt?

Denn ein Mieter muss nicht auf Deine Fehler hinweisen, kann einfach unwirksame Klauseln ignorieren!

Habe ich damals vor 15 Jahren, als ich noch Mieter war, genau so durchgezogen.

Meine Vermieterin wollte mich verklagen, hat die Klage aber zurück gezogen, als der Richter darauf hingewiesen hat, dass die Klage nicht durchgehen wird.