In den Semesterferien in einem Minijob und Teilzeitjob arbeiten und Kindergeld erhalten?

1 Antwort

Selbstverständlich kannst Du neben dem Studium z.B. in den Semesterferien einen (auch Vollzeit-)Job ausüben. Als kurzfristige Beschäftigung sogar ohne Abgabe von Sozialabgaben - und letztendlich vermutlich sogar ohne einen Cent Lohnsteuer bezahlen zu müssen ( Erstattungsmöglichkeit via Einkommensteuererklärung ). Bei einem Jahreseinkommen unterhalb des Existenzminimums = 9.984 Euro in 2022 wird gar keine Lohnsteuer fällig.

Auch das Kindergeld wird von Einkünften während einer Ausbildung nicht berührt - der Anspruch bleibt für Dich als U25-jähriger vollumfänglich bestehen.