Immobilie mit Hypothek überschreiben- muss die Bank zustimmen?

2 Antworten

Wenn die Grundschuld nicht gelöscht werden soll, besteht aus meiner Sicht keine Notwendigkeit, die Bank zu informieren. Verkehrt wäre es dennoch nicht, allein damit die sich bei Fragen direkt an dich und nicht mehr an den Vater wenden. Eine Mitteilung wird sich ansonsten weder positiv noch negativ auswirken.

Die Frage ist jetzt: Muss die Bank hier in irgend einer Form informiert werden?

Mus nicht, aber es ist angezeigt, denn ein Punkt, der für die Bank interessant ist, hat sich geändert.

Bisher war der Eigentümer der dinglichen Sicherheit eine andere Person als der Schuldner, nun ist der Sohn (Kreditnehmer) auch der Eigentümer des Sicherungsobjektes.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.