Bürgschaft nach Ableben

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Ich rekapituliere: Der überlebende Ehegatte hat für eine Grundschuld bei der Bank gebürgt. Nun ist der Eigentümer-Ehegatte verstorben und es besteht weiterhin eine Schuld gegenüber der Bank.

Dann ist der Bürge (lebender Ehegatte) als neuer Schuldner ins Schuldverhältnis gegenüber der Bank eingetreten. Die Bank kann sich an ihn wenden oder sie verwertet das Grundstück. Ob der Ehegatte die Erbschaft ausschlägt, ändert an seiner Position gegenüber der Bank gar nichts!

Das sind zwei völlig getrennte Vorgänge.

Auf der einen Seite besteht zwischen dem überlebenden Ehegatten und der Bank ein Vertrag über ein Darlehen und eine Schuldnerschaft. Dies bestand zu Lebzeiten des verstorbenen Ehegatten und nun auch nach seinem/ihrem Tod.

Auf der anderen Seite besteht die Erbschaft, die verschiedene Vermögensbestandteile und Verpflichtungen mit sich bringt. Die Immobilie wird also z.B. lt. gesetzlicher Erbfolge an Ehegatten und ggf. Kinder vererbt.

Während die Immobilie also Bestandteil der Erbmasse ist, muss die Darlehensschuld vom überlebenen Ehegatten alleine getragen werden.

Daher ist es generell ungünstig, Immobilien (Vermögenswerte) und damit verbundene Darlehen ungleich aufzuteilen. Im Grundbuch ist daher die Grundschuld auf den überlebenden Ehegatten zugunsten der Bank eingetragen. Diese könnte also die Immobilie versteigern, wenn das Darlehen nicht mehr bedient wird. Der Erlös daraus fließt an die Bank bzw. - falls ein Überschuss zu der fälligen Darlehenssumme erzielt wurde - an die Erben. Der überlebende Ehegatte hätte nichts mehr davon - außer eben die Freiheit ohne Darlehen leben zu können.