Zahlt das Amt Zuschüsse, wenn man nur Teilzeit arbeiten WILL?

1 Antwort

Wenn es um Leistungen nach ALG1 geht, bekommt sie diese wen sie vor der Arbeitslosigkeit ebenfalls Teilzeit gearbeitet hat und sie jetzt auch aufgrund der Kindererziehung nicht Vollzeit tätig werden kann. Bei bezug von Leistungen von Hartz IV hängt es etwas davon ab, in welchem Alter die Kinder sind und ob die Unterbringung in Kindergarten und Ganztagesschule schon möglich sind. Die Details sind aber jeweils mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzuklären.

Wieso ALG I? Sie arbeite doch in Teilzeit und ist nicht arbeitslos.

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