ich bin arbeitslos, aber kann kleine honorartätigkeiten machen. wie melde ich mich bei der krankenkasse?

3 Antworten

Bei der KV musst Du Dich ja ohnehin melden und freiwillig versichern.

Der Mindestbeitrag für Selbständige liegt seit einigen Jahren nicht mehr so hoch, nicht höher als ohne Tätigkeit.

Die tatsächlichen Beiträge werden dann nach Vorlage des Steuerbescheides festgesetzt. Im ersten Jahr wird man sich vermutlich auf Deine Schätzung des Gewinns verlassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwji_4iF-pGBAxXJX_EDHUrhBOgQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.tk.de%2Ftechniker%2Fleistungen-und-mitgliedschaft%2Finformationen-versicherte%2Fveraenderung-berufliche-situation%2Fversichert-als-selbststaendige%2Fhaeufige-fragen-fuer-selbststaendige%2Fhoehe-herleitung--mindestbeitrag-hauptberuflich-selbststaendige-2007008&usg=AOvVaw3fwLtp93aoskn4K03B8tI1&opi=89978449

Du kannst probieren bei der Krankenkasse wegen der Honorartätigkeit einen Existenzgründertarif zu bekommen. Manche Kassen haben da Sonderkonditionen.

Sonst richten sich die Beiträge nach dem Mindesteinkommen von ca. 1.400,- Euro. sind dann knappe 230,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Kleinunternehmerregelung geht bis 22.000 € (Umsatz).

Du findest heraus, ob Deine Tätigkeit eine gewerbliche oder freiberufliche ist. Im ersten Fall meldest Du ein Gewerbe an und übermittelst dem Finanzamt elektronisch innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Im zweiten Fall fällt die Gewerbeanmeldung weg, der Rest bleibt gleich 🙃.

Wenn das Jahr rum ist, ermittelst Du Deinen Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung und übermittelst die Anlage EÜR wiederum elektronisch.

Was die KK angeht, würde ich (!) da ja einfach mal vorher anfragen.