ich bin arbeitslos, aber kann kleine honorartätigkeiten machen. wie melde ich mich bei der krankenkasse?
Hallo! Nach meinem Studium im Ausland ziehe ich nun wieder nach Deutschland und bin aktuell arbeitslos. Weil ich ein Vermögen über 40 000 Euro habe, habe ich keinen Anspruch auf Bürgergeld. Ich habe die Möglichkeit als Trainerin auf Honorarbasis immer mal wieder kleinere Beträge zu verdienen (weit unter den 35 000 jährlich der Kleinunternehmerregelung), wie melde ich das dem Finanzamt? Und muss ich mich dann bei der Krankenkasse als selbstständig melden und höhere Beträge zahlen?
3 Antworten
Bei der KV musst Du Dich ja ohnehin melden und freiwillig versichern.
Der Mindestbeitrag für Selbständige liegt seit einigen Jahren nicht mehr so hoch, nicht höher als ohne Tätigkeit.
Die tatsächlichen Beiträge werden dann nach Vorlage des Steuerbescheides festgesetzt. Im ersten Jahr wird man sich vermutlich auf Deine Schätzung des Gewinns verlassen.
Du kannst probieren bei der Krankenkasse wegen der Honorartätigkeit einen Existenzgründertarif zu bekommen. Manche Kassen haben da Sonderkonditionen.
Sonst richten sich die Beiträge nach dem Mindesteinkommen von ca. 1.400,- Euro. sind dann knappe 230,- Euro.
Die Kleinunternehmerregelung geht bis 22.000 € (Umsatz).
Du findest heraus, ob Deine Tätigkeit eine gewerbliche oder freiberufliche ist. Im ersten Fall meldest Du ein Gewerbe an und übermittelst dem Finanzamt elektronisch innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Im zweiten Fall fällt die Gewerbeanmeldung weg, der Rest bleibt gleich 🙃.
Wenn das Jahr rum ist, ermittelst Du Deinen Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung und übermittelst die Anlage EÜR wiederum elektronisch.
Was die KK angeht, würde ich (!) da ja einfach mal vorher anfragen.