Hotelzimmer gebucht aber nicht benutzt-nun erwartet Pension Zahlung des Zimmers, zu recht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das Hotel/ die Pension wird sicherlich AGBs haben. Die würde ich prüfen.

Wer einen Urlaub bucht, der bringt das Hotel in die Situation zu planen, das Zimmer vorzuhalten, nicht weiterzuvermieten, Lebensmittel einzukaufen.

Wenn du nicht absagst, was sollte das Hotel deiner Meinung nach tun? Das Zimmer sofort weiter vermitteln? Wäre dem so und du kommst später an, würdest du dich aufregen und Ersatz fordern. Ein Schulterzucken würde dich in Rage versetzen.

Es gibt Hotels - auch am Gardasee - die noch eine Stornierung am Anreisetag akzeptieren. Die kosten dann aber auch.

Kleinere Hotels haben keine solchen Regeln. Und die haben wie hier in D Stornoregeln und damit auch die zu erwartenden Stornogebühren.

Du kannst dich nun hinsetzen und sagen: Italien ist weit weg, ich zahle einfach nicht. Oder du zahlst weniger, z.B. nur 80%. Dann wird vermutlich Ruhe sein, auch wenn man dich als Gast nicht mehr sehen will.

Ich würde es von der Grösse des Hotels, dem gebuchten Service und der Dauer des Aufenthaltes abh. machen. Dann würde ich die AGBs prüfen, die Reisezeit (Hochsaison) und den Empfang der eMail berücksichtigen.

Bei kleinen Hotels oder Pensionen und etwa 3 Tagen Aufenthalt würde ich zahlen. Es ist ja meine Schludrigkeit, für die das Hotel nichts kann.

Auch wenn bei mir die Schulzeiten schon ewig her sind kann ich mich doch daran erinnern, dass der Gardasee nicht in deutschen Landen sondern in Italien liegt. Ergo gilt dann auch italienisches Recht und was da usus ist entzieht sich meiner Kenntnis. Hier in Deutschland ist es allerdings in der Tat so, dass man ersparte Aufwendungen abziehen darf.

Mikkey  18.07.2013, 20:45

ersparte Aufwendungen

Wobei die sich auch in Deutschland in sehr begrenztem Rahmen bewegen.

1

Die Reinigung war zwar nicht notwendig, aber aufgund Deiner fehlenden Stornieung mußte ja das Pesonal vorgehalten werden. Ergo ist der volle Preis fällig und so wird es auch in den Vertragsbedingungen stehen.

Die Sicht des Vermieters ist natürlich anders - er hat ein Produkt zu einem bestimmten Preis angeboten- du hast das Produkt nicht angenommen. Ihm ist also ein Schaden in der Höhe des Zimmerpreises entstanden. Schiesslich muss er ja auch sein Personal bezahlen, seine Kredite bedienen, seine Steuern bezahlen usw.

Hinzu kommt, dass du für ihn im Ausland wohnst und er größere Schwierigkeiten hätte, seine Schaden geltend zu machen - er müsste schon in Deutschland einen Anwalt nehmen und zivilrechtlich seine Forderungen beitreiben. Das könnte ganz schön teuer werden für dich.