Heirat und Krankenversicherung

3 Antworten

Voraussetzung ist, dass eine nach deutschem Recht gültige Ehe (§§ 1303 ff. BGB) bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (§§ 1 ff. LPartG) besteht.

Ich weise noch einmal auf meine Antwort vom 12.02.2014 hin, an der sich bis zum heutigen Tage nichts geändert hat ;-)

Ja, dafür muss man auch nicht aus einem EU-Land kommen.

Frauen aus EU-Ländern müssen auch nicht unbedingt heiraten, sie können sich hier freiwillig weiterversichern. Allerdings nicht umsonst.

Viel Glück

Barmer