Versicherungspflichtsbefreiung als deutscher Student im Ausland (Doppelversicherung)

2 Antworten

Hallo,

ich habe eine Frage, vielleicht kann man mir helfen.

Ein deutscher Mitarbeiter hat bis zum 31.08.2018 in Amsterdam studiert

und die Semesterferien hier in Deutschland gearbeitet - geht nach den Ferien

an eine deutsche Uni. Ist der Mitarbeiter während der Ferien Versicherungsfrei?

Danke für eine Antwort.

 

Hallo,

wenn Du im EU-Ausland gesetzlich versichert bist (das wird man fast überall durch den Wohnsitz und nicht wie in Deutschland durch die Beschäftigung), dann reicht das auch für das Studium, denn dann besteht ein Anspruch auf Sachleistungen in Deutschland.

Der Nachweis und das Verfahren können schwierig sein: mit einem ausländischen Nachweis zu einer deutschen Kasse gehen und die Sachleistungsaushilfe belegen lassen.

Befreiung von der Versicherungspflicht ist übrigens der falsche Terminus.

Viel Glück

Barmer