ERBENGEMEINSCHAFT, Schulden?

5 Antworten

"Zu Lebzeiten haben meine Eltern mit ihrem Haus für mich, für Schulden von mir gebürgt." wenn sie tatsächlich nur gebürgt haben, dann ist das nicht zu berücksichtigen. Wenn aber eine Hypothek eingetragen wurde für einen Kredit, dessen Ausszahlung an Dich geflossen ist, dann muss dies berücksichtigt werden. Wenn der Kredit hingegen von den Verstorbenen Eltern verwendet wurde, dann nicht.

Klar die anderen Wissen, das die Eltern gebürgt haben und vermuten Geldfluss in Deine Richtung. Was aber unklar ist, ob die Bürgschaft auch in Anspruch genommen wurde. Das ist der Punkt um den es geht.

Wenn Dein Kredit mit einem Teil des Erbes abgelöst wird, geht das natürlich zulasten Deines Erbteils.

Beispiel Verkaufserlös 100.000,- Kreditrestschuld 40.000,- wird getilgt. Dann würden nach Deiner Rechnung die restlichen 60.000 durch drei Erbparteien geteilt und Du erhältst nochmal 20.000, also insgesamt 60.000,- und die anderen Parteien nur jeweils 20.000. Das kann doch nicht richtig sein. Die Bürgschaft wird ja nicht in Anspruch genommen.

Zustehen würde Dir wohl ein Drittel von 100.000, und müsstest in dem Beispiel 6.600 finanzieren. Warum auch nicht?

Ich habe deinen den Fall erklärenden Kommentar unter senior1 gelesen.

Es wurde ein Darlehen aufgenommen, um damit eine Immobilie zu kaufen. Die Immobilie wurde dir mit Belastung (Darlehen) 2008 geschenkt. Damals wurde im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch den Geschwistern etwas geschenkt.

Davon, dass damals die Schenkung des Geschäftshauses - die Restschulden eingerechnet - und die Schenkung an die Geschwister etwa gleichwertig waren, würde ich ausgehen, denn wenn du damals übervorteilt worden wärst, hättest du dich sicher damals beschwert.

Die Restschulden sind im dem Fall deine Restschulden und du musst auch überlegen, dass du die Zinsen auf dieses Darlehen - vermutlich - auch bis das Darlehen abgezahlt ist, steuerlich geltend machen willst.

Dann wäre es aber aus Sicht der Miterben unlogisch, dass die "dein" Darlehen abzahlen, denn ein Darlehen, das du bekommen hast, das du bedienst und das für eine Immobilie gewährt wurde, die dir gehört, ist dein Darlehen.

Der Rest des Darlehens sollte also nicht aufgeteilt werden sondern mindert deinen Erbteil. Das Darlehen ist ja kein Restdarlehen der Immobilie sondern nur eine Sicherheit für dein Darlehen.

Wenn es dazu noch Zweifel gibt: In der "Ablöse" der Bank ist vermutlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung enthalten, die du in voller Höhe (als Zinsen) geltend machen kannst, Du kannst die Sicherheit auch austauschen und das darlehen so fortführen. Bei den anderen Erben hätte die Vorfälligkeitsentschädigung keine steuerliche Auswirkung und sie könnten es auch nicht (steuerlich unbedenklich) übernehmen.

Andri123  07.04.2019, 18:01

Ja, insbesondere Deine Anregungen bzgl. der Vorfälligkeisentschädigung sollte der Fragesteller bedenken und mit der Bank besprechen. Hatte ich auch schon gedacht.

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Unglücklich formuliert. Ich denke doch, dass hier eine Hypothek eingetragen wurde. Oder was ist der Ursprung der Schulden auf dem Haus?

Kleeblatt18 
Fragesteller
 07.04.2019, 12:05

Es wurde eine Grundschuld eingetragen, keine Hypothek. Dieses Geld wurde in ein anderes Haus investiert, Umbau zu einem Geschäftshaus und renoviert (Heizung, Elektro) Dieses Haus gehörte zu der Zeit meiner Mutter. Habe 2008 das Haus geschenkt per Notar bekommen und meine Geschwister andere Grundstücke geschenkt bekommen. Habe das Darlehen am Anfang mit meiner Mutter zusammen abbezahlt. Ab 2008 habe ich bis heute das Darlehen bedient. Aber es sind noch Schulden da. Das Elternhaus soll jetzt verkauft werden.

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Snooopy155  07.04.2019, 16:10
@Kleeblatt18

Dein Kommentar macht zwar einiges verständlicher, aber es bleibt die Frage offen, wieweit die erfolgten Schenkungen einen vergleichbaren Wert hatten und wie die Schulden bei der Schenkung berücksichtigt wurden. Da Du bisher das Darlehen bedient hast sollte diesbezüglich auch etwas in der Notarurkunde festgehalten worden sein. Mit den vorliegenden Informationen tendiere ich zu der Auffassung Deiner Miterben. Nicht verständlich ist für mich, warum deine Mutter anfänglich das Darlehen mitbedient hat, obwohl Du der alleinige Nutznießer warst.

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LittleArrow  08.04.2019, 17:27
@Snooopy155
Kleeblatt18: Dein Kommentar macht zwar einiges verständlicher,

Insgesamt bleibt der Sachverhalt der Fragestellung unklar, da stimme ich Dir zu. Kleeblatt18 sollte die Frage nochmal völlig neu stellen. Wer nach "rechtens" fragt, muss den Sachverhalt klar und deutlich beschreiben.

Am besten sucht sich Kleeblatt18 unter Vorlage der vorhandenen Unterlagen anwaltlichen Rat, anstatt hier Details nachzuschieben..

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Dann schlage der Bank eine Sondertilgung vor, damit die Grundschuld gelöscht werden kann.