Haushaltshilfe nach Arbeitsunfall?
Habe mir eine Schienbeinkopffraktur während der Arbeit zugezogen. Zur Zeit bin ich noch im Krankenhaus. Mein Mann arbeitet aber in der Schweiz und steht deswegen nicht zu Verfügung. Im Haushalt lebt sonst keiner mit. Steht mir bei Entlassung eine Haushaltshilfe täglich für 1, 2 oder mehr Stunden zu?
MfG
Bärbel
1 Antwort
Es fehlt jede Angabe dazu, wo Du krankenversichert bist.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten dafür unter gewissen Umständen. Allerdings wohl nur, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Sieht also eher schlecht aus.
Bei privaten Krankenversicherungen besteht ohnehin kein Anspruch.
Die Berufsgenossenschaft zahlt auch nur unter den gleichen Voraussetzungen wie die GKV.
Eine Angabe zur Krankenversicherung, war für mich nicht relevant, da es ja ein Arbeitsunfall war.
Also, habe mich mit BG in Verbindung gesetzt und die ganze Situation erklärt, dass mein Mann nicht da ist und noch andere erschwerte Umstände vorliegen.
Wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe sieht, kann er eine ärztliche Verordnung heraus schreiben und dann wird sie nach Prüfung übernommen werden.
Bei mir wurde sie übernommen.
MfG
Bärbel