Wer bezahlt Haushaltshilfe bei starker gesundheitlicher Einschränkung ??

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

soweit ich das beurteilen kann glaube ich das ihr es von selbst schaffen müsst. ohne kind unter 12 jahren ist das nicht so einfach. man sollte die krankenkasse nochmal auf die gesamt situation hinweisen.

ihr solltet auf jeden fall alle hier angegebenen links sorgfälltig nachlesen denn dies war nicht ganz so einfach, die für euch eventuell in frage kommende lösung auszuwählen.

ich hoffe das ich auch helfen konnte?

Mein Tipp: die einzige person die im schichtdienst arbeitet sollt krankenkasse + arbeitgeber davon unterrichten. diese person kann und darf für einen bestimmten zeitraum zu hause die "pflegebedürftige" person betreuen.

ein attest vom arzt setze ich voraus! ansonsten müsste sie wieder ins krankenhaus gehen was der krankenkasse sicherlich teurer kommen würde.

Freistellung von der Arbeitsleistung wegen Pflege Das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) vom 28. Mai 2008 (BGBl I S. 874) verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege. Es erweitert seit dem 1. Juli 2008 den Anspruch von Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit wegen der Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung und die sozialrechtliche Absicherung. Für die Freistellung zur Pflege naher Angehöriger sieht das PflegeZG für Beschäftigte zwei Möglichkeiten vor: Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kann die Pflegeperson bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Bei längerfristiger Pflege kann die Pflegeperson für längstens sechs Monate von der Arbeitsleistung freigestellt werden (Pflegezeit). Die Pflegezeit kann in der Form der vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung erfolgen. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

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§ 38 Haushaltshilfe (1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. (2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen. (3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 /__38.html

w w w.konsumo.de/news/1916-Wissen-Wann-muss-die-Krankenkasse-fuer-eine-Haushaltshilfe-zahlen