arbeitsunfall, haushaltshilfe
hatte einen arbeitsunfall oberarm und handgelenk-bruch ,bekam vom arzt eine bescheinigung zur haushaltshilfe für tägl. sechs stunden vbg lehnte den antrag mit folgender begründung --- keine kinder im haushalt und der ehemann könne auch arbeiten verrichten------ ab, ist das rechtens ? trotz bescheinigung vom krankenhaus- arzt bringt mir ein einspruch etwas, zumal mir telefonisch von der vbg eine hilfe für 2 -3stunden zugesagt wurde, bleibe ich nun auf den kosten für die haushaltshilfe sitzen
1 Antwort
Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich es so, daß die Kosten einer Haushaltshilfe übernommen werden, wenn kleine Kinder (ich glaub unter 12 Jahren) zu versorgen sind, und keine andere Person wie Oma/Opa oder Ehemann die Versorgung der Kinder übernehmen können. Wenn nur der Ehegatte "zu versorgen" ist, muß er das leider selber schaffen oder einfach selber eine Haushaltsfee zahlen.