Haus verschenken oder vererben

3 Antworten

Der Vorgang gehört in die Hände eines Steuerfachmanns und eines Notars. Überträgt die alte Dame die Immobilie testamentarisch, haben die Kinder Pflichtteilsansprüche. Im Falle einer Schenkung fällt Schenkungssteuer an, des weiteren besteht ein Rückforderungsrecht wegen Notbedarfs. Ein Erbbaurecht beschränkt sich auf den Gebäudeteil. (o.G.)

Ihr müsst den Teil, den Ihr bezieht unbedingt kaufen. Wenn ihr Renovationen tätigt, kommen sonst nachher die Kinder, sie haben den Pflichtteil sowieso zu gute und behaupten, Eure Wohnung gehört ihnen. Die Verkäuferin könnte dabei die Bank spielen, Sie könnte Euch eure Wohnung und die 2 Zimmer verkaufen und ihr nehmt ein Darlehen bei der Verkäuferin auf, vielleicht sogar ein zinsloses Darlehen. Den Mietzins des Herrn für die 2 Zimmer bezahlt ihr dann monatlich am Darlehen ab. Dann könnt ihr dem Herrn auch kündigen, wenn ihr mehr Platz braucht und den Zins weiterhin abzahlen von Eurem Einkommen. Die Hypothek wird dann immer kleiner, wenn die Dame dann stirbt ist vielleicht die Hypothek dann ganz klein geworden. Oder ihr nehmt das Darlehen für den Kaufpreis bei einer Bank auf, die Hofbesitzerin bekommt dann den Verkaufspreis und hat so Geld zum leben, braucht die Einnahmen der beiden Zimmer nicht mehr. Für die Pflege der Frau muss ein Stundenlohn festgelegt werden. Diesen Lohn könnt ihr auch von der Hypothek abzahlen oder die Frau bezahlt den Lohn vom Verkaufs-Erlös eurer wohnung und den beiden Zimmern. Nachteil ihr müsst diesen Lohn versteuern. Egal wie ihr es macht, vereinbart für Pflege der Frau und ev. des Hofes Umgebungsarbeiten einen Lohn. Ich kenne einen Fall wo eine Frau ihren Freund jahrelang pflegte und ihre Stelle deswegen aufgab und nach dem Tod des Freundes haben dessen Kinder alles geerbt und die Frau hat gratis gearbeitet. Das möchte ich Euch ersparen.

Die Wohnung der Dame könnt ihr mit einem vorkaufvertrag regeln, damit ihr nach ihrem tod diese Wonung auch kaufen könnt.

In der Schweiz verfällt ein zinsloses darlehen nach 10 Jahren, wenn nicht gemahnt wird. Wie dies in Deutschland ist, weiss ich nicht. In der Schweiz gibt es Schenkungssteuern. Für nicht Blutsverwandte ist diese in verschiedenen Kantonen recht hoch. Das Gebäude wird dann geschätzt und 1/3 davon muss als Schenkungssteuer abgeliefert werden. Informiert euch auch in diese Richtung. Wenn das Gebäude hoch eingeschäzt wird zahlt ihr vielleicht mehr Schenkungssteuer, als wenn die Besitzerin euch einen Vorzugskaufpreis macht. Ich hoffe ihr findet einen guten Notar, würde mich freuen hier euren Bericht lesen zu können, für was ihr euch entschieden habt. Grüsse aus der Schweiz

Vererben geht wohl nicht gut, da Ihr nicht verwandt seid, außerdem denk ich daß dann die leiblichen Kinder rebellieren. Ich könnte mir einen Kauf auf Rentenbasis vorstellen. Vorher würde ich raten, daß Ihr mit den Kindern sprecht, damit die Sache geklärt ist. MAn kann sich auf einen Ratenbetrag einigen, mit dem die Frau gut leben kann.

EnnoBecker  19.09.2011, 07:10

"Vererben geht wohl nicht gut, da Ihr nicht verwandt seid"
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Nein, sondern weil die Frau noch lebt.

Und warum solltest du mir nichts verschenken oder vererben können? Probier es doch einfach mal aus!

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