Nachzahlung bei der Vermietung in der Steuererklärung?

3 Antworten

Wenn sich aus der Vermietung und Verpachtung ein positives Betriebsergebnis ergibt ist dieses natürlich zu versteuern. Dies führt mitunter sogar dazu, dass Du in den Folgejahren zu einer Steuervorauszahlung aufgefordert wirst.

Allerdings vewundert es schon, dass eine EWT schon so kurz nach der Übernahme positive Betriebsergebnisse ausweist.

Der Abzug der Zinsen richtet sich danach, wofür das Kapital eingesetzt wurde.

Also wenn die ETW für den Kauf eines selbstbewohnten EFH belastet wurde, gibt es keinen Zinsabzug.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Natürlich musst du dann, wenn ein Gewinn rauskommt, Steuern darauf bezahlen.

Dass die Wohnung als Zusatzsicherheit herhalten muss, hat darauf keinerlei Einfluss.

Normalerweise finanziert man vermietete Objekte so weit es geht fremd und selbst bewohnte so weit es Sinn macht mit Eigenkapital.