Privates Darlehen per Mahnbescheid gekündigt?
Hallo zusammen. Wirklich ein gutes Forum, von dem was ich schon alles hier gelesen habe. Nun möchte ich gern ein wenig Rat von euch zu einem Fall einholen:
Ein privates Darlehen wurde mittels Darlehensvertrag zwischen Darlehensnehmer und -geber (Privatpersonen) schriftlich vereinbart.
Angenommen der Darlehensnehmer bekommt nun ohne jegliche Ankündigung einen Mahnbescheid über die restliche offene Forderung - kann er sich wehren? Eine schriftliche Kündigung ist nie beim Darlehensnehmer eingegangen. Wie verhält es sich mit der Aussage im Vertrag, dass keine bestimmte Zeit zur Rückerstattung vereinbart wurde?
Zusätzlich sind im Mahnbescheid noch weitere Zinsen von 5 Prozentpunkten gefordert werden und es wurde ein "zinsloses" Darlehen vereinbart?
Ist nun hier der ganze Vertrag hinfällig, oder wurde vom Darlehensgeber nicht weiter beachtet?
Wer kann mir bitte in dieser Situation ein paar hilfreiche Tips geben?
Vielen Dank im Voraus. Grüße!
2 Antworten
Ohne genaue Kenntnis des Vertrags und der Formulierung der Rückzahlungsbedingungen ist nicht zu sagen, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht. Was ist denn der Grund für diese Kündigung? Womit werden die 5% begründet? Verzugszinsen?
Wenn im Vertrag beispielsweise steht, der ausstehende Betrag wäre in Monatsraten zurückzuzahlen, ohne die Höhe dieser zu spezifizieren, Du aber aufgrund eines Engpasses vielleicht ein halbes Jahr lang gar nichts zurückgezahlt hast, dann könnte dies ein Kündigungsgrund sein.
Du kannst zwar gegen den Mahnbescheid erst mal Einspruch einlegen und abwarten, ob die Gegenpartei den Weg zum Gericht wählt, um den Anspruch dann durchzusetzen, aber ich würde Dir dringend empfehlen, das Darlehen schleunigst umzuschulden. Ein solcher Darlehensgeber wird auch zukünftig Probleme bereiten, auch wenn dieser Fall nun aus der Welt zu schaffen ist.
Weiterhin solltest Du in Bezug auf den Darlehensvertrag und den aktuellen Bescheid mit einem Anwalt klären, was hier begründet ist und was nicht. Es kommt wirklich auf den genauen Wortlaut des Vertrags und seiner Konditionen an.
Man muss wissen, dass jeder einen gerichtlichen Mahnbescheid (manchmal sogar im Schreibwarengeschäft erhältlich) kaufen kann, ohne das überhaupt die Rechtmäßigkeit geprüft wird. Erst durch einen Widerspruch wird die Sache vor Gericht anhängig, und dann muss der Gläubiger beweisen, dass seine Forderung berechtigt ist.
Meistens ist die Absicht, den Schuldner so einzuschüchtern, das er nichts unternimmt, und dan kann man einen Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel in Bewegung setzen.