Halbes Jahr Pause nach der Ausbildung?

5 Antworten

Du musst damit rechnen, dass du bei einer Meldung beim Arbeitsamt eine Sperre für bis zu 12 Wochen kriegen könntest und somit in dieser Zeit kein ALG 1 erhälst. Das kommt natütlich darauf an ob du:

  1. Kündigst (es könnte ja eine Übernahme/ unbefristete Übernahme vereinbart worden sein)
  2. der Vetrag mit Beendigung der Ausbildung ausläuft
  3. du Gekündigt wirst
  4. dich rechtzeitig arbeitssuchend meldest (also am besten jetzt schon)

Versicherungstechnisch kommt es eben darauf an, was du genau:

  1. hast
  2. brauchst
  3. haben möchtest

Das Amt übernimmt im Normalfall die Krankenversicherungsbeiträge oder du springst, je nachdem wie alt du bist, tatsächlich in die Familienversicherung zurück. Alles weitere empfehle ich dir immer mit dem Zusatz "Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit für XY- Monate" abzuschließen. Weitere Versicherungskosten sieht man erst, wenn du weißt, was du denn alles versichert haben möchtest ;)

Ebenso die weiteren Kosten:
Wo willst du hin?
Wie willst du Verreisen? (Flugzeug, Zug, Auto?)
Wie lange soll die Reise gehen?

Ich hoffe ich habe dir einige wenige Anregungen zur genauen Bestimmung geben können :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn Du dich arbeitslos meldest, dann meldest Du dich gleichzeitig als arbeitssuchend an.

Dann musst Du dem Arbeitsmarkt und dem JC zur Verfügung stehen, mit verreisen ist dann nicht viel.

Meldest Du dich nicht arbeitslos, musst Du mind. die Krankenversicherungsbeiträge privat bezahlen. Je nachdem wie alt Du bist, könntest Du prüfen, ob Du übergangsweise wieder in die Familienversicherung von Mama oder Papa aufgenommen werden kannst.

Und ansonsten fallen halt alle von Dir privat geschlossenen Beiträge weiterhin an.

Soweit Du älter als 23 bist, benötigst Du eine eigene freiwillige Krankenversicherung - Kostenpunkt monatlich knapp 210 Euro - bist Du jünger als 23 kannst Du wieder über einen Elternteil in dessen gesetzlicher Krankenversicherung kostenfrei mitversichert werden.

Soweit Du dem Arbeitsmarkt nach beendigter Ausbildung nicht zu Verfügung stehen möchtest, erübrigt sich auch eine Arbeitslosmeldung.

Das Kindergeld, sofern Deine Eltern solches für Dich noch erhalten, wird wegfallen, kann aber mit Beginn des Schulbesuchs ggf. wieder aufleben.

Arbeitslos und Reisen wird sich nicht spielen.

schöne Reise!