Haftpflicht Miete/Ferienwohnung?
In " meiner* Ferienwohnung habe ich einen Schaden verursacht
TV samt Unterschrank in Position gezogen. Dabei die Buchse vom Antennen so beschädigt, Platine/Modul muss ersetzt werden.
TV Gerät wurde 11/19 gekauft. Lieferschein lautet auf 598 €.
Meine Haftpflichtvericherung sieht Zeitwert bei 400€. 200 € habe ich bei Abreise gezahlt, 200 zahlt die Versicherung. Dennoch besteht der Vermieter auf dem Neupreis. Droht mit Klage.
Wie ist die Rechtslage?
2 Antworten
Droht mit Klage.
soll er doch klagen, mehr als den Zeitwert gibt es nicht.
wenn du in sein 10 Jahre altes Auto fährst bekommt er schließlich auch keinen Neuwagen, es gibt nun mal immer nur den Zeitwert.
Sinnbefreite Frage, sorry!
Es wird grundsätzlich nur der Zeitwert ersetzt, logisch, sonst wäre der Geschädigte ja besser gestellt als vorher!
Gerichtsstand ist DE. Ich lebe in CH. Auch hier ist die Gesetzlage eindeutig der Zeitwert. Frage ist beantwortet.
Nun, ich lebe nicht in Deutschland! Über Sinn&Unsinn zu diskutieren, ergibt für keinen Sinn.