Haftet das Standesamt für Fehler?

1 Antwort

Zunächst würde nicht das Standesamt haften, sondern dessen Rechtsträger, also die Stadt oder der Kreis.

Sodann handelt es sich um einen Fall von Amtshaftung und mir ist kein Fall bekannt wo derartige Ansprüche freiwillig bedient wurden. Also beauftrage einen Rechtsanwalt. Den brauchst Du ohnehin da Amtshaftungsansprüche der Zuständigkeit des Landgerichts unterliegen und da werden keine Eingaben von anwaltlich nicht vertretenen Personen bearbeitet.

Michael715 
Fragesteller
 22.10.2022, 22:54

Danke für die Antwort.

Den Anwalt kann ich mir da sparen, das wird ja dann die Kosten bei weitem übersteigen.

0