Einzelunternehmen: Müssen alle Vornamen als Name eingetragen werden?

1 Antwort

ich habe dazu folgendes im Netz gefunden:


" Der § 15 GewO ist gelöscht. Nach Überzeugung des Gesetzgebers ist es jedoch eine Selbstverständlichkeit, im Schriftverkehr den Namen anzugeben. Daher sollten folgende Angaben auf Geschäftsbriefen gemacht werden:


- Vorname (mindestens einer, ausgeschrieben)


- Zuname (Familienname)


- ladungsfähige Anschrift ........  "

Quelle:      https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/pflichtangaben_briefe/1156854

so wie auch du schon recherchiert hast, demnach dürfte ein Vorname völlig ausreichend sein !