Habe von meiner Oma ein schönes Sümmchen Euros geerbt muss ich jetzt mein Schüler Bafög zurück zahlen und wenn ja wie viel?

2 Antworten

Hallo,

Erbe gilt primär als Einkommen im aktuellen Bewilligungszeitraum. Auf Grund der Stichtagregelung in Hinblick auf den Zeitpunkt der Bafög Antragstellung, hast du im Moment nichts zu befürchten. Das Erbe sollte dem Bafög-Amt aber zumindest mitgeteilt werden.

Erst der nicht verbrauchte Rest, falls es dann noch einen gibt, ist beim nächsten Antrag als Vermögen anzugeben. Wenn dann die Summe den Freibetrag (zuvor googlen) übersteigt, mindert sie die Leistungen.

Nein, es war ja kein Darlehen.