Hallo, elternunabhängiges Bafög und Erbe?

1 Antwort

Einen Teil der Frage kann ich beantworten. Bezüglich des Erbes muß keine Auszahlung vorgenommen werden, denn so wie es aussieht, hat der Vater / Deine Eltern kein Testament gemacht und wenn Du das Erbe nicht ausschlägst, dann bildet Deine Mutter und Du eine Erbengemeinschaft, die so auch im Grundbuch eingetragen wird. Bezüglich der Bafögvoraussetzungen hast Du jetzt natürlich zumindest ein fiktives Einkommen, denn Deine Mutter muß Dir für Deinen Miteigentumsanteil eine Nutzungsentschädigung (Miete) zahlen. Wie sich dieses Einkommen auf Förderhöhe auswirkt sollte man mit einem Bafög-Rechner leicht bestimmen können. Den steuerlichen Aspekt sollte man mit einem Steuerfachmann abklären