Habe ich Nachteile bei Darlehensverzicht bei Bausparverträgen?

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Ja, es kann von Nachteil sein, wenn der Vertrag nach 2008 abgeschlossen wurde und für den Verzicht die staatlichen Zuschüsse/Prämien zurückgefordert werden sollten. Lies Dir bitte diesen Link durch http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/einfuehrung-in-die-bausparfinanzierung.html. Die Nachteiligkeit kann aber bei jungen Bausparern entfallen, wie Du dort nachlesen kannst.

Es kann sein, dass aber davon unabhängig Deine BSK Dir bei einem Darlehensverzicht noch einige Wohltaten zukommen läßt (z. B. Erstattung der Abschlussgebühr, Zins-/Treueprämie, Gutschein für McD & Co). Dazu musst Du aber direkt Deine BSK oder deren Vertreter befragen.

MartinWinkler  08.11.2012, 21:45

Diese Aussage kann ich so nicht stehen lassen. Für nach 2008 abgeschlossene Verträge gibt es keine Bindungsfrist von vormals 7 Jahren für die wohnwirtschaftliche Verwendung, sondern die sind "ewig" wohnwirtschaftlich gebunden. (Ausnahme: 1 Vertrag für junge Leute, aber das will ich hier nicht vertiefen.)

Worum es mir geht: Die sog. wohnwirtschaftliche Verwendung besteht nicht darin, das Darlehen abzurufen. Man kann sich auch das Guthaben auszahlen lassen, es wohnwirtschaftlich verwenden, und trotzdem auf das Darlehen verzichten. Das ist aber keine prämienschädliche Verfügung. Prämienschädlich wird es dann, wenn du (egal ob nur für das Sparguthaben oder ggf. auch für das Darlehen) keine wohnwirtschaftliche Verwendung hast.

Wenn du diese aber hast - dann spielt es keine Rolle, ob das Darlehen abgerufen wird oder nicht.

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LittleArrow  08.11.2012, 22:09
@MartinWinkler

Das kann man hier genau nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__2.html, insb. in Absatz 3.

Man beachte allerdings die unverzügliche und unmittelbare Verwendung: "der Bausparer die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet,...". Dies ist angesichts der schlechten Terminierbarkeit der Auszahlung nicht einfach zu bewerkstelligen.

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