Muß man der Bausparkasse nachweisen, wofür man das Darlehen verwendet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich muss der wohnungswirtschaftlich Zweck nachgewiesen werden, durch Rechnungen etc.

Man kann bei der Bausparkasse nachfragen und es sich erklären lassen.

PS. Was ein anderer user hier behauptet, ist völliger Blödsinn und stammt aus dem Märchenbuch.

Die Bausparkassen müssen schon im Interese iher Bausparer schon sehr genau bei der Darlehensvergabe prüfen.