Kann jemand bei schlechtem Benehmen aus einem Krankenhaus "geschmissen" werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer ins Krankenhaus geht, um sich dort behandeln zu lassen, der schließt mit dem Träger des Krankenhauses einen Behandlungsvertrag ab. Aus diesem Behandlungsvertrag ergibt sich als Nebenpflicht, dass sich der Patient rücksichtsvoll und ordentlich benehmen muss. Vor allem darf er das Krankenhauspersonal nicht beleidigen oder gar körperlich gefährden. Ebenso muss er auf das Eigentum des Krankenhausträgers, die Möbel, die medizinischen Geräte, etc. Acht geben. Sofern er sich nicht an diese vertraglichen Nebenpflichten hält, kann der Behandlungsvertrag fristlos gekündigt und der Patient vor die Türe gesetzt werden. Außerdem kann vom Patienten Schadenersatz gefordert werden. Die Pflicht des Arztes zur Hilfe endet dort, wo der Patient sich nicht helfen lassen will oder andere Menschen oder fremdes Eigentum mutwillig verletzt.

Wenn der Patient bereits bei der Vertragsanbahnung, wenn er zur Behandlung ins Krankenhaus kommt, sich nicht benimmt, kann der Behandlungsvertrag von vorne herein abgelehnt und der Patient des Hauses verwiesen werden.

Sofern das Fehlverhalten des Patienten auf einer Krankheit beruht, kann das Kündigungsrecht insoweit ausgeschlossen sein. Wenn das Krankenhaus für einen krankheitsbedingt randalierenden Patienten nicht eingerichtet ist, könnte der Patient z.B. in die Psychiatrie zu verlegt werden, um dort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um andere Menschen und den Patienten vor sich selbst zu schützen.

Wakaranai 
Fragesteller
 28.08.2022, 09:29

Vielen Dank🌸

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Sollte eine Person in einem Krankenhaus soziopathisch verhalten, kann durchaus ein Wechsel der Abteilung in die psychiatrische Betreuung erfolgen.

Sofern keine lebensbedrohlichen Zustände vorliegen, kann durchaus eine Entlassung in die häusliche Betreuung erfolgen.

Ist eine Betreuung des Patienten lebensnotwendig, kann auch eine Sedierung des Patienten in Betracht gezogen werden. Dies ist unter dem Aspekt der Fremd- oder Eigengefährdung verargumentierbar.

Wakaranai 
Fragesteller
 28.08.2022, 09:30

Dankeschön!🌸

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gandalf94305  28.08.2022, 13:28
@Wakaranai

Ansonsten hast Du natürlich auch immer die Mittel der Strafanzeige, z.B. im Fall der sexuellen Belästigung, der Körperverletzung, Beleidigung oder Nötigung des Personals oder von Mitpatienten durch Patienten. Sachbeschädigungen führen zu Schadensersatzforderungen.

Ansprechpartner wären zunächst mal Stationsschwestern und Oberärzte/innen - in letzter Instanz landen solche Beschwerden bei der Krankenhausverwaltung, die entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Personals, der Einrichtung und anderer Patienten einleiten kann.

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Ja. Kann er.

jedes Spital hat eine Hausordnung An die man sich halten muss.

Die haben dann schon ihre Tabletten, ihre Spritzen und auch Gurte, um diese Person ruhig zu stellen.

Gurte in der Regel aber nur mit richterlichem Beschluss, es sei denn, es besteht Gefahr für Leib und Leben

rocko597  23.08.2022, 16:07

Nicht beim erstaufebthalt. (Österreich) die guten Gurte (segufix) wurden verboten da falsch angewandt. Bei euch haben sich n paar Leite damit erhängt.

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