Gutachterauswahl für MdE auf unbestimmte Zeit?

1 Antwort

Das mußt du selbst entscheiden, aber wenn dein Gutachter etwas anderes feststellen sollte wird sich die BG überlegen noch einmal ihren eigenen einzuschalten.

Ich hatte damals einen von den drei Gutachter gewählt der von der BG vorgeschlagen wurden ,im ersten Gutachten wurde der GdB auf 20 für 3 Jahre festgesetzt, im zweiten Gutachten wurde der GdB auf 30 erhöht und auf unbestimmte Zeit festgelegt.

also nicht alle Gutachter die die BG vorschlägt entscheidet zu Gunsten der BG, denn damit hatte sich ja auch meine Rente erhöht die mir nun bis ans Lebensende zusteht.