Reiserücktrittversicherung: Schwerer Krankheitsfall von Vater - Erstattung der Reisekosten?
Im Dezember 2015 haben wir eine Reise (Flug, Ferienhaus, Mietauto) gebucht. Da wir mehrmals im Jahr verreisen, haben wir im März 2016 eine Jahres-Reiserücktrittversicherung "TravelSecure", die auch nahe Verwandte u.a. Eltern, Schwiegereltern, etc. als Risikopersonen beinhaltet, abgeschlossen. Jetzt 3 Wochen vor Reisebeginn müssen bzw. wollen wir die Reise stornieren. Mein Vater wurde vor 3 Wochen ins Krankenhaus zu einer Untersuchung eingeliefert. Innerhalb dieser Zeit hat sich der Gesundheitszustand rapide verschlechtert u.a. Lungenentzündung, Schluckbeschwerden, etc. Vor 2 Tagen nun die Aussage des behandelten Arztes, dass keine Hoffnung mehr auf eine Besserung besteht. Eine evtl. nötige, langfristige Zwangsernährung hat mein Vater lt. Patientenverfügung abgelehnt. Nach dem Krankenhausaufenthalt soll er in ein Hospiz eingeliefert werden. Niemand kann die Frage beantworten, ob er evtl. in den nächsten Tagen oder Monaten stirbt. Deshalb möchten wir zumindest die nächsten Wochen zuhause sein, um auch alles zu regeln. Frage: Ist für die Reiserücktrittversicherung dies ein Grund (unerwartete schwere Erkrankung) für eine Erstattung der Reise?
4 Antworten
Hallo,
deine Frage wäre bei
wohl besser aufgehoben. Bitte auch dort noch einmal nachfragen !
Ich meine, wenn eine (schwere) Erkrankung bereits bei Buchung oder Versicherungsabschluß bekannt war, führt dies nicht zur Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung.
Näheres wie gesagt evtl. im o.g. Forum zu erfahren !
Der behandelnde Arzt muss ein Attest ausstellen, in dem bescheinigt wird, dass Dein Vater an einer schweren Krankheit leidet.
Diese reichst Du der RRV ein und wirst dann bescheid bekommen, wie entschieden wird.
Viel Glück und Deinem Vater alles Gute.
Hallo, die Frage können nur die AVB der Reiseversicherung beantworten, die sind nämlich nicht identisch.
Kritisch könnte sein, dass die Versicherung erst Monate nach der Buchung abgeschlossen wurde.
Viel Glück
Barmer
Da müsst ihr in die Bedingungen gucken.
Die Frage ist u.a. ob die schwere Erkrankung die zum KrH-Auffenthalt führte, schon bei Abschluss der Versicherung bekannt war.