Grundsicherung bei Nießbrauchsrecht?
Hallo. Meine Eltern möchten mir ihr Haus unter Vorbehalt des Nießbrauchs schenken. Wie sieht es aus wenn Sie im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen sind (beide geringe Rente,da Spätaussiedler)? Besteht der Anspruch auf Grundsicherung? Oder kann der Staat in dem Fall die Schenkung rückwirkend machen?
Danke im voraus
3 Antworten
Warum sollten die auf Grundsicherung angewiesen sein, wenn sie den Nießbrauch an einem Haus haben?
Ausserdem wäre die Schenkung nur rückgängig zu machen, wenn sie nicht lange her ist.
Es wäre weitaus klüger, wenn Deine Eltern Dir das Haus unter dem Vorbehalt eines lebenslänglichen Wohnrechts schenken. Das Wohnrecht ist auf die Zeit beschränkt, in der sie es selbst ausüben können.
Wenn das so läuft, ist das Haus frei, falls die Eltern in ein Heim müssten.
Im Fall des Nießbrauchs würden die nämlich die eventuell Miete bekommen.
Wenn das Wohnrecht nicht mehr selbst ausgeübt werden könnte, hättest Du ab dann alle Recht und könntest as Haus vermieten und ggf. davon die Lasten tragen falls man Dich heranziehen sollte.
"Grundsicherung" aus dem Grund, weil mein Eltern definitiv zusammen mit ihrer Rente unter 748 Euro liegen werden.
Wohnrecht ist zwar auch eine Möglichkeit, meine Eltern wollen aber noch bis zum Renteneintritt, die Schulden die auf dem Haus lasten ca. 20000Euro selbst begleichen. Bleiben denn die Schulden in dem Fall beim Beschenker?
Ich freue mich immer über unvollständige Sachverhalte, weil man dadurch Gelegenheit hat dreimal über eine Sache nachzudenken, die man in einem Mal hätte erledigen können..
Das ist nun ein völlig neuer Sachverhalt. Es käme auf den Vertrag an. Natürlich gehen bei einer Schenkung auch die Belastungen auf den Beschenkten über. Das heißt die Sache muss so, oder so mit der Bank besprochen werden, egal ob Nießbrauch, oder nicht.
Wohnrecht statt Nießbrauch hatte ich vor allem deshalb vorgeschlagen, weil es in der steuerlichen Behandlung besser ist und für den Fall der Pflegebedürftigkeit/Heimaufenthalt der Eltern weitaus besser in der Handhabung ist.
Natürlich können die Eltern auch wenn sie ein Wohnrecht haben, die Kosten des Kredits weiter tragen.
Wegen der Schulden mit der Bank sprechen, aber bei der geringen Summe, wird die das kaum interessieren.
Bezüglich der Rechte bleibe ich bei Wohnrecht statt Nießbrauch.
Im Vertrag auch festlegen, wer die Strom und Heizkosten zu tragen hat.
Die Grundsteuer und die Versicherung trägst bei Wohnrecht Du, bei Nießbrauch die Eltern. Aber auch das kann man im Vertrag natürlich regeln wie man will.
"Grundsicherung" aus dem Grund, weil mein Eltern definitiv zusammen mit ihrer Rente unter 748 Euro liegen werden.
Ja, aber mit dem kostenfreien Wohnen, werden sie nur geringe Ansprüche haben. Außerdem würde ja ein Rückgängig machen der Schenkung die Situation nicht verbessern, oder nur, wenn die Wohnung im Haus unangemessen wäre.Da wäre es weit logischer Dich etwas zahlen zu lassen, wenn Dein Einkommen hoch genug ist.