Grundschuld,scheidung und zwangvollstreckung
Ich hab ne frage: mein schwager lässt sich scheiden, seine noch frau dreht grad durch. Auf unserem Haus liegt eine grundschuld von 550000 DM. Mein mann mit Schwiegevater haben diese grundschuld unterschrieben, die schuldnerin ist die schwägerin da sie ein darlehen für 97000€ aufgenommen hat, vielleicht auch noch paar darlehen vorher. Was ist wenn sie denn darlehen nicht mehr zahlen will, geht die bank sofort an unser haus? Darf schwägerin einfach so aus nix sagen, dass sie nicht mehr zurückzahlt? Was ist wenn sie privatinsolvenz anmeldet? Dürfen wir dadrauf bestehen, dass die bank das geld erstmal von ihr auftreibt? Was ist wenn sie noch einen darlehen aufnimmt? Ich hab Angst, dass wir unser Haus verlieren. Muss noch dazu schreiben dass es sich um eine grundschulderklärung mit abtretung der rückgewährleistung und persönlichen haftung handelt.
2 Antworten
Grundsätzlich gilt: Wer der Bank gegenüber ein persönliches Schuldanerkenntnis abgegeben hat, haftet für die Forderung der Bank. Bei mehreren Schuldnern (Gesamtschuldner genannt) kann die Bank bei Zahlungsverzug wahlweise gegen jeden Schuldner einzeln oder gegen alle vorgehen. Im Falle eines größeren Leistungsrückstandes kann die Bank auch aus den im Grundbuch eingetragenen (vollstreckbaren) Grundschulden vollstrecken, d. h. die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung veranlassen. Niemand kann der Bank vorschreiben, gegen wen sie vorgeht und mit welchen Mitteln, solange sie sich an das Gesetz der Verhältnismäßigkeit hält (wegen 1 000 Euro Zinsrückstand wird sie eher in das persönliche Vermögen vollstrecken als mit dem schwersten Geschütz "der Zwangsvollstreckung in das Grundstück“ aufzufahren). Miroslava: Aus deiner Frage geht leider nicht hervor, wer grundbuchmäßiger Eigentümer des Grundstücks ist, in welcher Höhe Grundschulden eingetragen sind und wer im einzelnen - auch ohne Grundstücks-Miteigentümer zu sein - persönlich für die Bankdarlehen haftet.
ganz genau, unklar ist noch, warum die Grundschuld in DM eingetragen ist und in dieser Höhe, da doch die Darlehen in Euro genommen sind und viel niedriger sind als die eingetragene Grundschuld. Eigenartig ist auch, dass der Vater seinem eigenen Sohn nicht gesagt hat worum es eigentlich geht. Eigenartig auch, das Vater und Sohn die dingliche Haftung für einen weiteren Sohn übernommen haben. Da ist (mir) noch manches unklar.
Im Grundbuch ist mein mann und mein schwiegervater eingetragen, da mein schwager vor 2 jahren sein anteil an meinen mann verkauft hat, im grundschulderklärung steht er aber auch als eigentürmer, bzw. Sicherungsgeber. Grundschulden sind 550000Dm und der schuldner ist einmal mein schwager da er 50000€ als darlehen genommen hat und einmal schwägerin, sie hat darlehen für 97000€ genommen. Diese schreckliche grundschulderklärung mit persönlicher haftung musste mein mann unterschreiben, obwohl sie ihm gar nicht richtig erklärt haben wofür es ist, mein schwiegervater und schwager