Haftung der Ehefrau für die Schulden des Mannes bei der Bank?

3 Antworten

Soweit ist von meinen Vorantwortern alles richtig, nur versuchen manche Banken, der Ehefrau eine moralische Mitschuldverpflichtung vorzuhalten, um sie zu einer Schuldentilgung zu bewegen.

Nein, nur wenn sie eine Bürgschaft eingegangen wäre.

Ich habe folgende Auskunft erhalten. Für etwas was man nicht unterschrieben hat, haftet man nicht. Das ist aber schon anders, wenn man gemeinsames Eigentum (jeder 50%) hat. Sobald der eine Ehepartner dann eine Tilgung seiner persönlichen Schulden nicht mehr nachkommt, werden alle seine Sicherheiten verwertet. Die Bank wird dann versuchen, das Haus zu versteigern, zumindest den 1/2 Anteil des verschuldeten Ehepartners. Der andere Ehepartner wird dann vor die Wahl gestellt, diesen Anteil wieder zu erwerben. Ist diese Auskunft korrekt. Damit wäre doch eine indirekte Haftung vorhanden?

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@HeinRadau

@HeinRadau

Es ist natürlich richtig, das Vermögen der Person die ihre Schulden nicht zahlt (zahlen kann), wird verwertet.

Das kann eben auch dazu führen, dass die ideelle Hälfte eines Hauses zur Versteigerung kommt, wobei @Vulkanismus natürlich Recht hat, dass dies rein technisch möglich ist, aber realistisch sehr problematisch.

Die Eigentümer der Immobilie muss sich dann überlegen, was die günstigste Lösung ist. Ich denke mal unter dem Kostengesichtspunkt kann man meist mit dem Gläubiger reden und einen günstigen Vergleich erreichen.

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