Grundbuch- Verstorbener Eigentümer ohne Erben löschen lassen?

2 Antworten

Laut Notar kann ich allerdings kein Wegerecht bekommen, wenn diese Frau noch weiter im Grundbuch steht.

Damit hat der Notar Recht.

Enttäuschend, dass er Dir nicht die Lösung genannt hat, ich bin aber geneigt zu sagen "typisch," denn ich weiß nicht mehr wie oft ich als einfacher Steuerberater einem Notar gesagt habe, was zu tun ist.

Die Lösung ist ein Aufgebotsverfahren, §§ 433 ff FamG.

https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__433.html

Das Amtsgericht wird auf Deinen Antrag ein entsprechendes Verfahren einleiten.

Wenn die Frau von Deinem Uropa keinen Erben hatte, dann hat der Staat geerbt. Es könnte dann sein, dass Du Dich mit der OFD (die verwaltet regelmäßig die Erbschaften des Staates) auseinandersetzen musst.

das Gute, Du hast dann Chancen diesen Teil erwerben zu können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

"Wie bekommen wir jetzt diese Frau aus diesem Grundbuch vom Privatweg, sodass meine Oma mir das Wegerecht geben kann?"

Gar nicht!

Denn auch wenn sich bislang, vermutlich aus Unwissenheit, kein Erbe gemeldet hat, geben tut es diesen.

Sprich: Es gibt noch mindestens einen Miteigentümer.

Weshalb "diese Frau" auch nicht einfach rausgestrichen wird.

Es gilt nunmehr:

Den oder die damaligen Erben ausfindig machen!!

Aber auch das sollte dir der Notar beantworten können!!!