Wohnungsvermächtnis - muss das in Grundbuch eingetragen werden?
Hallo - meine Oma hat seit einigen Jahren einen Freund, da man Opa schpn lange tot ist. Der Freund lebt mit im Haus meiner Oma. Sie hat mir gesagt, dass ich das Haus mal erben soll, der Freund, sollte er sie überleben, aber ein Wohnungsvermächtnis erhält, das heisst, er dürfe bis zum Lebensende in dem Hau wohnen bleiben. Müssten wir das nicht im Vorfeld schon regeln oder muss das in Grundbuch eignetragen werden?
3 Antworten
Die Oma kann als Eigentümerin mit ihrem Haus tun und lassen was sie will. Sie kann auch ihren Freund in Armut und Elend stürzen. So einen Fall wie hier hatten wir vor einiger Zeit schon mal hier: In bester Absicht wurde einer Freundin ein lebenslanges Wohnrecht vermacht. Woran keiner der Beteiligten gedacht hatte, war die Erbschaftsteuer die in dem dortigen Fall einer 5-stelligen Betrag ausmachte. Wohnrechte sind als Zuwendung zu versteuern und da werden erstaunliche Steuerwerte erzielt, mit entsprechenden Folgen für den Zuwendungsempfänger.
Wann sollte es sonst geregelt werden, geht nur solange wie Oma lebt. K.
amwickel: Deine Oma als alleinige Grundstückseigentümerin ist nicht daran gehindert, ihrem Lebensgefährten ein lebenslanges unentgeltlichen Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Es besteht also keine Verpflichtung, mit dir "im Vorfeld" etwas zu regeln.