Wohnungsvermächtnis - muss das in Grundbuch eingetragen werden?

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Die Oma kann als Eigentümerin mit ihrem Haus tun und lassen was sie will. Sie kann auch ihren Freund in Armut und Elend stürzen. So einen Fall wie hier hatten wir vor einiger Zeit schon mal hier: In bester Absicht wurde einer Freundin ein lebenslanges Wohnrecht vermacht. Woran keiner der Beteiligten gedacht hatte, war die Erbschaftsteuer die in dem dortigen Fall einer 5-stelligen Betrag ausmachte. Wohnrechte sind als Zuwendung zu versteuern und da werden erstaunliche Steuerwerte erzielt, mit entsprechenden Folgen für den Zuwendungsempfänger.

Wann sollte es sonst geregelt werden, geht nur solange wie Oma lebt. K.

amwickel: Deine Oma als alleinige Grundstückseigentümerin ist nicht daran gehindert, ihrem Lebensgefährten ein lebenslanges unentgeltlichen Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Es besteht also keine Verpflichtung, mit dir "im Vorfeld" etwas zu regeln.