Erben Sparbuch

2 Antworten

Ich antworte lieber neu, mit den Kommentaren wird mir das zu unübersichtlich.

Das Sparbuch ist kein Gegenstand im üblichen Sinn, sondern es repräsentiert die Forderung an ein Geldinstitut. Mit dem Vermächtnis des Sparbuchs wird diese Forderung vermacht und diese ist sehr wohl noch zu erlangen.

Wenn Du weißt, dass es 2008 aufgelöst wurde, kannst Du auch herausfinden, wie hoch das Guthaben zu dieser Zeit war. Denn mit dem Auflösen wird mitnichten das Testament geändert. Wenn das Vermächtnis tatsächlich hätte widerrufen werden sollen, so hätte das durch ein neues Testament geschehen müssen.

Wegen des §2173 ersetzt ein Vermächtnis in Bargeld das Vermächtnis des Sparbuchs, weil die Forderung bereits erfüllt wurde.

okay.

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kennst du dich auch damit aus ? Meine Oma hat einen Testamentszusatz ohne Datum und Ort gemacht. Ist das rechtskräftig ? Der Arzt bestätigte mir gestern , dass meine Oma an Demenz litt

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@schlara

Ich habe keine Berührung mit einem Fall gehabt, wo ein Erbfall gerichtlich geklärt wurde.

Das Problem ist, dass zumindest mir die Folgen einer Änderung eines Testaments durch den §2255

Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben, ausgedrückt zu werden pflegt. Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert, so wird vermutet, dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt habe.

absolut nicht klar werden. Mein Schluss aus der Bestimmung ist, dass das gesamte Testament ungültig wird, allerdings müsste die Formulierung einfacher gestaltet sein, wenn das wirklich so gewollt wäre.

Da aber der Zeitpunkt der Änderung nicht feststeht und damit auch nicht, ob die Demenz zu dieser Zeit bereits bestand, dürfte die Änderung generell nicht berücksichtigt werden.

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Da hilft Dir vielleicht der §2173 des BGB weiter:

Hat der Erblasser eine ihm zustehende Forderung vermacht, so ist, wenn vor dem Erbfall die Leistung erfolgt und der geleistete Gegenstand noch in der Erbschaft vorhanden ist, im Zweifel anzunehmen, dass dem Bedachten dieser Gegenstand zugewendet sein soll. War die Forderung auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtet, so gilt im Zweifel die entsprechende Geldsumme als vermacht, auch wenn sich eine solche in der Erbschaft nicht vorfindet.

Es muss also nur noch festgestellt werden, welche Summe denn mit diesem Sparbuch verbunden war, dann solltest Du von dem/den Haupterben dieses Summe erhalten.

Danke, aber das Sparbuch wurde schon 2008 augelöst

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@schlara

Ich habe das Gefühl, Du hast die Antwort nicht gelesen. Es ist egal, ob das Sparbuch aufgelöst wurde oder nicht. Die Absicht der Oma war, Dir das Geld, das auf dem Sparbuch war, zu hinterlassen.

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Da bist du leider auf dem falschem Holzdampfer oder der Sachverhalt ist unzutreffend dargestellt.

Zumindest geht es laut Sachverhalt nicht um ein Vermächtnis, sondern tatsächlich ums Erbe.

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@EnnoBecker

Woraus schließt Du das.

Wenn jemand ins Testament schreibt:

... und mein Sparbuch bei der xxSparkasse soll die liebe schlara bekommen

Dann ist das ganz eindeutig ein Vermächtnis.

Den Ausdruck "dass ich ein Sparbuch geerbt habe" verstehe ich eher umgangssprachlich,

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@Mikkey

ich verstehe das, aber wo kein Sparbuch ist ist eben keines

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@Mikkey

Woraus schließt Du das.

Ich räume ein: Ich habe geraten. Es ist durchaus möglich, dass du völlig recht hast.

mein Sparbuch ...soll die liebe schlara bekommen

Verständnisfrage: Das Sparbuch an sich ist ja jetzt "leer". Hat die liebe schlara denn dann jetzt nicht einen Anspruch auf das - allerdings wertlose - Sparbuch? Welchen Wert wollte die Oma denn zuwenden? Sollte sowas nicht drinstehen?

umgangssprachlich

Kommt wahrscheinlich auf den Kulturkreis an. Hier in der Gegend sagt man es umgangssprachlich andersrum: "Meine Tante hat mir ein Haus vermacht." (Die Tante hat es aber tatsächlich vererbt.)

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@EnnoBecker

Die Umgangssprache kenne ich in beiden Varianten, Ich bin nur von der rechtlichen Seite davon ausgegangen, dass

  • man keine einzelne Sache erben kann, sondern nur einen ganzen Nachlass
  • sich eigentlich kein Problem - und damit keine Frage - ergeben hätte, wenn das zwar im Testament erwähnte Sparbuch fehlt, aber schlara ohnehin Erbe ist. Soll das Sparbuch doch an schlara gehen, ist es wiederum ein Vermächtnis (an einen Erben)

Auf das leere Sparbuch selbst hat sie natürlich einen Anspruch, aber wenn es nicht mehr da ist, was will man machen?

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@Mikkey

wenn das zwar im Testament erwähnte Sparbuch fehlt, aber schlara ohnehin Erbe ist

Ja, das deutet in der Tat auf ein Vermächtnis hin. Als Erbin würde sie die Frage nicht gestellt haben.

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das weiß niemand und gefunden wurde auch keins

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