Gründungskosten und BGA bzw. Vorweggenommene Betriebsausgaben?

1 Antwort

Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.

Hier sind die Kosten der Gründung gemeint, also Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung.

Das hat nichts mit anderen Käufen zu tun.

Die UG kann die Sachen von Dir abkaufen, gegen Gewährung eines Darlehens von Dir.

Die Kosten als Kostenerstattung ebenso.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
markuskraus 
Fragesteller
 09.07.2020, 21:28

Die UG ist eine Einpersonengesellschaft. Also kann ich Gesellschafterdarlehen 2500,00 € anstatt Kapitalrücklage angeben und die Summe 2500,00 € für BGA (2017 bis 2019) als Aktiva auflisten? Werden die vollen Kosten für BGA angegeben oder müssen diese abgeschrieben werden? Wie werden die Gründungskosten als Passiva und Aktiva angegeben?

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wfwbinder  10.07.2020, 07:23
@markuskraus

Natürlich ist ein Notebook was 2017 gekauft wurde, 2019 nicht mehr den Kaufpreis wert. Es ist mit dem sogenannten Teilwert zu bewerten, oder zumindest linear abzuschreiben.

Die Kosten vor Eröffnung sind Kosten und damit natürlich auf den Kostenkonten zu erfassen und mindern direkt de Gewinn.

Wieder eine der Fragen, die für mich die Frage aufwirft, warum Jemand mit dem vorhaben ein Unternehmen zu gründen, nicht wenigstens ein Informationsgespräch bei einem Steuerberater vereinbart.

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markuskraus 
Fragesteller
 10.07.2020, 20:11
@wfwbinder

Ich war bei 3 Steuerberatern. Der wo den Jahresabschluss machen sollte, hat kurzfristig abgesagt. Das ist mir jetzt viel hin und her, deshalb mache ich das jetzt. Ist auch gut, um die Grundlagen zu verstehen.

Wenn ich jetzt noch weiß, wie ich die Gründungskosten in der Bilanz angeben kann, dann ist das erledigt.

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