Gewerbesteuer bei Ausschüttung in Holding GmbH?

Hallo liebe Community,

wieder bin ich auf eine hilfreiche Antwort angewiesen und erhoffe mir folgenden Gedankengang beantwortet zu bekommen:

Eine Muttergesellschaft GmbH hält 100% der Anteile an einer Tochtergesellschaft GmbH.

Die Tochtergesellschaft ist operativ in der medizinischen Dienstleistungsbranche tätig und im Allgemeinen von der Gewerbesteuer befreit.

Welche Steuern fallen bei der Ausschüttung des Gewinns an die Muttergesellschaft an bzw. wie sehen diese im Detail aus?

Meines Erachtens führt zunächst die Tochtergesellschaft auf der eigenen Ebene die Körperschaftssteuer + den Soli-Zuschlag ab. Übrig bleibt der Gewinn nach Steuern. Bei der Ausschüttung an die Muttergesellschaft sollten die Gewinne im Normalfall zu 95% steuerfrei sein. Die restlichen 5% werden mit der üblichen Höhe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie Soli-Zuschlag belastet... so mein Wissensstand

Gibt es hier jedoch ggf. Voraussetzungen, sodass diese 95%ige Steuerbefreiung erst zustande kommt, wenn die Tochtergesellschaft bereits KSt und GewSt abgeführt hat?

Oder anders ausgedrückt:

Geht die Steuerersparnis durch die Gewerbesteuerbefreiung auf Ebene der Tochtergesellschaft durch die Ausschüttung an die Muttergesellschaft wieder verloren und muss doch abgeführt werden?

Ich hoffe ich konnte das gut schildern.

Ich bedanke mich jetzt schon für jede Antwort.

Liebe Grüße

Bilanz, Bilanzierung, Dividende, Gewerbesteuer, GmbH, Jahresabschluss, Steuerberater, Steuern, Steuerrecht, Dienstleistung
Gründungskosten und BGA bzw. Vorweggenommene Betriebsausgaben?

Hallo Leute,

eine UG wurde 2019 mit 500 € Stammkapital gegründet. Einnahmen gab es bisher keine.

Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.

Von 2017 bis 2019 wurden Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) für 2500,00 € gekauft. Diese sollen als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich rückwirkend geltend gemacht werden.

Als Beispiel: Ein Bürostuhl wurde am 22.12.2017 für 279,00 € gekauft. Dieser kann über 13 Jahre abgeschrieben werden. Also 21,46 € pro Jahr. Für 2017 nur für den Monat Dezember? Also 1,79 €.

Wie werden die BGA und die Gründungskosten in der Bilanz, im Inventar und im GuV aufgelistet?

Ich wollte das folgend machen, aber das ist nicht ganz richtig, so wie ich das erfahren habe. Im Inventar alle BGA auflisten, die zwischen 2017 und 2019 gekauft wurden. Die Summe in der Bilanz auf der Passiva-Seite als Kapitalrücklage angeben und die gleiche Summe als BGA auf der Aktiva-Seite auflisten.

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Beteiligungen-Rechtsform/UG-Gruendung-privates-Vermoegen-auf-Geschaeftskonto-einzahlen.html

Kurz, es geht einfach darum wie ich die BGA auch vorweggenommene Betriebsausgaben und die Gründungskosten richtig im Jahresabschluss angebe und steuerlich rückwirkend geltend machen kann.

Vielen Dank schon mal!

Bilanz, Finanzamt, Jahresabschluss, Rechnungswesen, Steuern, Steuerrecht

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